warum so aggressiv?
Es bleibt dabei: Einen nicht zu Ende geführten Sachverhalt auf "halber" Strecke zu veröffentlichen ist in der Sache und für keine Seiten sinnvoll.
wäre nicht sehr hilfreich, unfertige Ergebnisse zu veröffentlichen. Erst, wenn das Verfahren vollständig abgeschlossen ist, macht eine Veröffentlichung Sinn.
UNCITRAL-Schiedsordnung (Fassung von 2021) die Schiedsordnung und hier insbesondere Artikel 37 - 39 beachten. Nach Zugang des Schiedsspruchs an die beteiligten Parteien kann die bindende …