P.S.: Die Cousine ist ein Abkömmling der Großmutter und alle anderen Abkömmlinge sind verstorben? Dann könnte es sein, dass die Cousine die einzige Pflichtteilsberechtigte ist.
Deine Großmutter konnte zwar ihre Abkömmlinge durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausschließen, dies hat jedoch zur Folge, dass diese den Pflichtteil verlangen können (§ 2303 BGB). Somit …