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    "Spitzel-Affäre"  819  0 Kommentare Ermittlungen eingestellt - früherer EWE-Vorstand fordert Schadenersatz

    Hamburg (ots) - Der ehemalige Vorstand für Personal und IT der EWE
    AG, Nikolaus Behr, hat beim Landgericht Hamburg Zivilklage wegen
    Falschberatung gegen die international renommierte Anwaltskanzlei
    Hogan Lovells eingereicht. Der langjährige Top-Manager des
    Oldenburger Energieversorgers fordert wegen einer Pflichtverletzung
    des früheren Leiters des Hamburger Standorts der Kanzlei
    Schadenersatz im siebenstelligen Bereich.

    Hogan Lovells hatte den EWE-Vorstand in Zusammenhang mit dem
    langwierigen Kündigungsverfahren eines leitenden Mitarbeiters
    beraten. Im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung hatte ein
    Arbeitsrechtler von Hogan Lovells im Frühjahr 2016 eine Hamburger
    Detektei mit der GPS-Überwachung beauftragt. Diese sollte dem
    gekündigten Abteilungsleiter die von der EWE vermutete illegale
    Tätigkeit für den Wettbewerb nachweisen.

    Behr war mit dieser Vorgehensweise einverstanden, weil er nicht
    wusste, dass die Maßnahme gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstieß.
    "Darüber hat mich unser Anwalt nicht aufgeklärt. Im Gegenteil: Er
    hatte die Überwachung sogar selbst in Auftrag gegeben", sagt Behr.

    Der überwachte Ex-Mitarbeiter hatte den GPS-Sender entdeckt, Behr
    übernahm die Verantwortung und trat im September 2016 mit sofortiger
    Wirkung zurück. Strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
    Lübeck gegen ihn wurden im Januar dieses Jahres ohne Auflagen
    eingestellt.

    Sowohl die EWE, als auch Behr verzichteten bislang auf rechtliche
    Schritte gegeneinander. Nicht so im Fall der Kanzlei Hogan Lovells:
    "Hätte unser Anwalt mich damals korrekt über die Unrechtmäßigkeit der
    Maßnahme informiert, hätte ich davon selbstverständlich Abstand
    genommen", sagt der erfahrene Manager.

    Mit seiner Schadenersatzklage (Az.: 305 O 273/17) erhofft sich der
    Wahl-Hamburger Nikolaus Behr einen Ausgleich seines massiven
    finanziellen Schadens und ein Bekenntnis zur Mitverantwortung des
    Arbeitsrechtlers vor Gericht.

    In der Kanzlei Hogan Lovells hatte die so genannte
    "Spitzel-Affäre" für den einstigen Büroleiter bereits Konsequenzen:
    Der Jurist ist heute nicht mehr verantwortlich für den Hamburger
    Standort.

    OTS: Matthias Onken media
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