Mehrere Festnahmen im Rahmen der bundesweiten Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe
Bonn (ots) - In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) vom 9. bis 10. November
2017 im Hotel- und Gaststättengewerbe haben 3.295 Prüfkräfte rund
14.900 Personen befragt. Im Fokus standen die Arbeitsverhältnisse der
Beschäftigten, insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, die
Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Scheinselbständigkeit
und die illegale Ausländerbeschäftigung. Neben den Befragungen der
Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.400
Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen.
Bei einigen Hauptzollämtern erfolgten Festnahmen, da Personen bei
der Arbeit angetroffen wurden, die nicht im Besitz eines
Aufenthaltstitels waren. Auch kam es zu mehreren Fluchtversuchen, da
Arbeitnehmer versuchten, sich der Kontrolle zu entziehen.
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) vom 9. bis 10. November
2017 im Hotel- und Gaststättengewerbe haben 3.295 Prüfkräfte rund
14.900 Personen befragt. Im Fokus standen die Arbeitsverhältnisse der
Beschäftigten, insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohnes, sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, die
Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung, Scheinselbständigkeit
und die illegale Ausländerbeschäftigung. Neben den Befragungen der
Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in rund 1.400
Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen.
Bei einigen Hauptzollämtern erfolgten Festnahmen, da Personen bei
der Arbeit angetroffen wurden, die nicht im Besitz eines
Aufenthaltstitels waren. Auch kam es zu mehreren Fluchtversuchen, da
Arbeitnehmer versuchten, sich der Kontrolle zu entziehen.
In über 2.700 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. In mehr als 1.000
Fällen wird dabei dem Verdacht der Mindestlohnunterschreitung
nachgegangen. Daneben werden im Wesentlichen mögliche Verstöße gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, unrechtmäßigen Bezug
von Sozialleistungen und illegaler Ausländerbeschäftigung überprüft.
Aufgrund der Erkenntnisse konnten bereits 433 Ermittlungsverfahren
gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet werden. Festgestellt
wurden hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche
Meldepflichten und ausländerrechtliche Vorschriften.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle
Branchen, damit auch im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der
Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro. Weitere Informationen finden
Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
OTS: Generalzolldirektion
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/120080
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_120080.rss2
Pressekontakt:
Generalzolldirektion
Pressestelle
Klaus Salzsieder
Telefon: 0221/22255-3828
pressestelle.gzd@zoll.bund.de
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. In mehr als 1.000
Fällen wird dabei dem Verdacht der Mindestlohnunterschreitung
nachgegangen. Daneben werden im Wesentlichen mögliche Verstöße gegen
sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten, unrechtmäßigen Bezug
von Sozialleistungen und illegaler Ausländerbeschäftigung überprüft.
Aufgrund der Erkenntnisse konnten bereits 433 Ermittlungsverfahren
gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet werden. Festgestellt
wurden hauptsächlich Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche
Meldepflichten und ausländerrechtliche Vorschriften.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle
Branchen, damit auch im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der
Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro. Weitere Informationen finden
Sie unter www.zoll-stoppt-schwarzarbeit.de und www.zoll.de.
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