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    DGAP-Ad-hoc: BUWOG AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot


    BUWOG AG: Übernahmeangebot für BUWOG AG durch Vonovia SE angekündigt


    18.12.2017 / 09:13 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




    Ad-hoc-Mitteilung




    Übernahmeangebot für BUWOG AG durch Vonovia SE angekündigt




    Wien, 18. Dezember 2017. Die Vonovia SE hat dem Vorstand der BUWOG AG heute ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots für alle ausstehenden Aktien und Wandelschuldverschreibungen der BUWOG AG mitgeteilt. Grundlage für diese Entscheidung ist ein vom Aufsichtsrat genehmigtes und vom Vorstand der BUWOG AG zusammen mit dem Vorstand der Vonovia SE unterzeichnetes Business Combination Agreement ("BCA").





    Die Vonovia SE beabsichtigt, allen Aktionären der BUWOG AG einen Bar-Angebotspreis von 29,05 Euro je Aktie anzubieten. Das geplante Angebot entspricht einer Prämie von 18,1 Prozent auf den Schlusskurs der BUWOG-Aktien vom 15. Dezember 2017 und einer Prämie von 15,7 Prozent über dem volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der BUWOG-Aktie der letzten sechs Monate vor dieser Ankündigung, jeweils bezogen auf die Börsenkurse der BUWOG-Aktie im Amtlichen Handel (Prime Market) der Wiener Börse.





    Das Angebot wird sich auch an die Inhaber der BUWOG-Wandelschuldverschreibungen richten. Die Vonovia SE beabsichtigt, für jede Wandelschuldverschreibung je 100.000 Euro Nominale in der ursprünglichen Annahmefrist eine Barzahlung von 115.753,65 Euro anzubieten. In der dreimonatigen Nachfrist soll ein entsprechend der Marktpraxis reduzierter Preis je Wandelschuldverschreibung angeboten werden.





    Der Vollzug des Übernahmeangebots wird der gesetzlichen Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent plus 1 Aktie aller BUWOG-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, der Bedingung der kartellrechtlichen Freigaben in Deutschland und Österreich sowie weiteren marktüblichen Vollzugsvoraussetzungen (wie das Ausbleiben wesentlicher nachteiliger Änderungen bei der BUWOG und den Kapitalmarktbedingungen) unterliegen, deren Einzelheiten in der Angebotsunterlage dargestellt werden.

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