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    DGAP-News  401  0 Kommentare Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)





    DGAP-News: Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Übernahmeangebot


    Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)


    17.01.2018 / 09:30



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



    Studhalter Investment AG

    Luzern, Schweiz,
    und
    Highlight Communications AG

    Pratteln, Schweiz,



    Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des
    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)



    Die Studhalter Investment AG, Luzern, Schweiz, und die Highlight Communications AG, Pratteln, Schweiz (zusammen die "Bieter"), haben am 18. Dezember 2017 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der Constantin Medien AG, Ismaning, Deutschland ("Constantin Medien"), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der Constantin Medien (ISIN DE0009147207), jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Constantin Medien in Höhe von EUR 1,00, mit allen hiermit verbundenen Rechten zum Zeitpunkt der Abwicklung (jeweils eine "Constantin-Aktie" und gemeinsam die "Constantin-Aktien"), gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 2,30 je Constantin-Aktie (das "Übernahmeangebot") veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots begann am 18. Dezember 2017 und endet am 17. Januar 2018, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland), soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Vorschriften des WpÜG verlängert.



    1. Bis zum 16. Januar 2018, 17:30 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) ("Meldestichtag"), ist das Übernahmeangebot für 23.674.510 Constantin-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 25,29% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien.


    2. Die Bieter hielten zum Meldestichtag unmittelbar keine Constantin-Aktien. Jedoch hielt die Highlight Event and Entertainment AG, Pratteln, Schweiz ("HLEE"), eine mit den Bietern gemeinsam handelnde Person im Sinne des § 2 Abs. 5 S. 1 WpÜG, zum Meldestichtag 28.074.308 Constantin Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 29,99% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Constantin Medien. Die HLEE hat sich gegenüber den Bietern in einer Nichtandienungsvereinbarung dazu verpflichtet, die von ihr gehaltenen Constantin-Aktien bis zum Ablauf der Andienungsfrist nach § 39c WpÜG weder an Dritte zu veräußern noch im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen oder mit Rechten Dritter zu belasten, dieses anzukündigen oder sonstige Maßnahmen zu ergreifen, die einer Veräußerung wirtschaftlich entsprechen.

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