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MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
DGAP-Ad-hoc: MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Finanzierung Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 |
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MOLOGEN AG: Finanzierungsvertrag zur Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR
Berlin, 20. Februar 2018 - MOLOGEN AG (ISIN DE0006637200, SIN 663720) (nachstehend "das Unternehmen") hat heute einen Vertrag mit dem in Luxemburg ansässigen Finanzierungsanbieter European High Growth Opportunities Securitization Fund (nachstehend "der Investor") geschlossen, der von Alpha Blue Ocean Advisors beraten wird. Im Rahmen dieses Vertrags kann MOLOGEN ab heute über einen Zeitraum von zwei Jahren bei dem Investor Wandelschuldverschreibungen im Wert von insgesamt bis zu 12 Mio. EUR abrufen. Die Schuldverschreibungen werden in 24 Tranchen à 500.000 EUR jeweils auf Anforderung des Unternehmens ausgegeben, wobei das Unternehmen eine Wartefrist von mindestens 10 Handelstagen nach Begebung jeder Tranche einhalten muss, bevor die Begebung einer weiteren Tranche verlangt werden kann. Das Recht zur Anforderung der Ausgabe einer Tranche unterliegt der Erfüllung bestimmter Bedingungen: Zum Beispiel dürfen keine wesentlichen nachteiligen Änderungen oder ein Kontrollwechsel vorliegen. Für die Ausgabe der Tranchen müssen auch die erforderlichen Ermächtigungen nach Aktienrecht vorliegen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dies für den Zeitraum bis zur nächsten Jahreshauptversammlung des Unternehmens erfüllbar ist; dann sollen die Ermächtigungen im Bedarfsfall erweitert werden.