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    EuGH  421  0 Kommentare Schwangere sind nicht vor Massenentlassungen sicher

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Schwangere Frauen sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht uneingeschränkt vor einer Kündigung sicher. Wenn ein Unternehmen Massenentlassungen vornehme, könnten diese auch Frauen treffen, die ein Kind erwarten, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Voraussetzung sei nur, dass die Betroffenen über die Auswahlkriterien für die Entlassungen informiert würden.

    Ausgangspunkt für das Urteil war der Fall einer spanischen Bankmitarbeiterin, die in ihrer Heimat gegen ihre Entlassung klagt. Das zuständige Gericht in Spanien hatte sich an den EuGH gewandt, um sicherzustellen wie in dem konkreten Fall die EU-Richtlinie zum Kündigungsschutz für Schwangere auszulegen ist.

    Die Richtlinie verbietet die Kündigung von Arbeitnehmerinnen in der Zeit vom Schwangerschaftsbeginn bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs. Davon ausgenommen sind allerdings "nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehende Ausnahmefälle", die entsprechend von nationalen Regeln zulässig sind.

    In Deutschland sind nach Paragraf 17 des Mutterschutzgesetzes die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen für Ausnahmegenehmigungen zuständig./aha/DP/zb






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