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    Steinhoff  587  0 Kommentare
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    Strafzahlung droht!

    Liebe Leser,

    in Bezug auf die Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) gab e seine schlechte Nachricht. Und zwar teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Donnerstag mit, dass man Steinhoff Zwangsgelder in Höhe von 1,15 Mio. Euro angedroht habe. Denn Steinhoff habe gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen – und wenig überraschend geht es da um die „Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten“. Das ist insofern wenig überraschend, weil Steinhoff in der Tat längst überfällig ist mit der Publikation der Geschäftszahlen für das vorige Geschäftsjahr, welches bei Steinhoff bereits am 30. September 2017 geendet hatte.

    Steinhoff: Strafzahlung von 1,15 Mio. Euro

    Die BaFin teilte dazu mit: „Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“ Die Frage ist also, ob Steinhoff nun also sofort zahlen muss oder nicht. Doch so oder so – sehen wir die Sache realistisch: Eine Strafzahlung von 1,15 Mio. Euro ist, so ärgerlich sie sein mag, für Steinhoff nicht entscheidend. Entscheidend wird sein, wie groß letztlich der Umfang der Bilanz-Unregelmäßigkeiten ist. Und wichtig könnte auch sein, was die BaFin als nächste Schritte unternehmen könnte, wenn Steinhoff die Zwangsgelder zwar zahlt, aber weiterhin nicht den Geschäftsbericht veröffentlichen wird.

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    Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.

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    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Steinhoff Strafzahlung droht! Liebe Leser, in Bezug auf die Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) gab e seine schlechte Nachricht. Und zwar teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Donnerstag mit, dass man Steinhoff …