Steinhoff
Strafzahlung droht!
Liebe Leser,
in Bezug auf die Steinhoff International Holdings N.V. (kurz „Steinhoff“) gab e seine schlechte Nachricht. Und zwar teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am Donnerstag mit, dass man Steinhoff Zwangsgelder in Höhe von 1,15 Mio. Euro angedroht habe. Denn Steinhoff habe gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verstoßen – und wenig überraschend geht es da um die „Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten“. Das ist insofern wenig überraschend, weil Steinhoff in der Tat längst überfällig ist mit der Publikation der Geschäftszahlen für das vorige Geschäftsjahr, welches bei Steinhoff bereits am 30. September 2017 geendet hatte.
Steinhoff: Strafzahlung von 1,15 Mio. Euro
Die BaFin teilte dazu mit: „Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.“ Die Frage ist also, ob Steinhoff nun also sofort zahlen muss oder nicht. Doch so oder so – sehen wir die Sache realistisch: Eine Strafzahlung von 1,15 Mio. Euro ist, so ärgerlich sie sein mag, für Steinhoff nicht entscheidend. Entscheidend wird sein, wie groß letztlich der Umfang der Bilanz-Unregelmäßigkeiten ist. Und wichtig könnte auch sein, was die BaFin als nächste Schritte unternehmen könnte, wenn Steinhoff die Zwangsgelder zwar zahlt, aber weiterhin nicht den Geschäftsbericht veröffentlichen wird.
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