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    Initiative Minderheitsaktionäre e.V.  308  0 Kommentare Erfolgreiche Regierungsbildung - der Koalitionsvertrag ist für Aktionäre ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz - Seite 2



    2. Das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren, das eine gerichtliche Überprüfung von Abfindungsangeboten bei Unternehmensübernahmen vorsieht wird im Koalitionsvertrag als "langwierig und teuer" charakterisiert und soll evaluiert werden.



    "Diese negative Beschreibung reflektiert die Interessen der Mehrheitseigner. Die Kritik am Spruchverfahren ist nicht neu. Sie zielt darauf ab, das Spruchverfahren abzuschaffen und damit die Abfindungen für herausgedrängte Aktionäre deutlich zu senken", sagt Robert Peres. Erfreulich aus Sicht der Initiative Minderheitsaktionäre ist dagegen, dass die Evaluierung "unter Berücksichtigung der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und -aktionären sowie Kleinanlegerinnen und -anlegern" erfolgen soll. "Wir werden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens sehr genau darauf achten, ob diese Interessen wirklich Berücksichtigung finden", so Peres.



    3. Die nach Koalitionsvertrag geplanten Musterfeststellungsklagen beschränken die Klagebefugnis auf "qualifizierte Einrichtungen", das heißt zum Beispiel auf Verbraucherzentralen.



    "Die Einführung echter Sammelklagen und angemessener Verfahren zur Beweiserlangung ist im Sinne von Verbrauchern und Anlegern überfällig", erklärt Robert Peres und erläutert: "Die Geschädigten können nach dem aktuellen Stand im Koalitionsvertrag nicht selbst den Weg zum Gericht nehmen. Damit haben sie keinen direkten Zugang zum Recht. Stattdessen werden weitere Hindernisse auf dem Weg zur Erlangung von Schadensersatz und Gerechtigkeit aufgebaut." Aktuell handele es sich lediglich um einen "gefühlten Rechtsbehelf". Peres weiter: "Aktionäre und Verbraucher brauchen endlich Waffengleichheit. Nur echte Sammelklagen mit adäquaten Offenlegungsverfahren für Beweise ermöglichen eine Gleichberechtigung hinsichtlich anwaltlicher Vertretung und Prozessökonomie. Das Beispiel Dieselgate hat gezeigt, dass amerikanische Verbraucher wesentlich besser geschützt sind."



    4. Ein weiteres ungelöstes Problem sind die Börsenrückzüge (Delistings) von Unternehmen. Sie wurden 2015 zum Nachteil der Minderheitsaktionäre durch die damalige Große Koalition neu geregelt.



    "Seitdem hat eine am Börsenwert festgestellte Entschädigung das Prinzip der Werthaltigkeit der Abfindung ersetzt und damit nicht nur einzelne Investoren, sondern die gesamte deutsche Wirtschaft geschädigt", so Peres. Die Initiative Minderheitsaktionäre fordert daher die Rückkehr zur Anteilsbewertung durch ein Ertragswertverfahren. "Ohne die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung durch ein Spruchverfahren entsteht die Gefahr eines gigantischen Werttransfers von der Minderheit auf die Großaktionäre. Hier kann noch kurzfristig eine Korrektur erfolgen, wenn sich die SPD auf ihre Positionen vom Herbst 2015 besinnt", betont Peres. Das Verfahren zum Delisting steht derzeit wieder auf der Agenda im Finanzausschuss des Bundestages.

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