EANS-Hauptversammlung
Semperit AG Holding / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.03.2018
Semperit Aktiengesellschaft Holding
mit dem Sitz in Wien
FN 112544 g
ISIN: AT0000785555
Einladung zur 129. Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. April 2018, um
10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
Holding ein.
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
ist ab 09:00 Uhr MESZ.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2017
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2017
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2017
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2018
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
8. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der
Satzung mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, der inhaltlich nicht
geändert wird
9a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10% des
Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie
über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2016 zum 10a. Tagesordnungspunkt erteilten
entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
9b. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65
Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung
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