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    EANS-Hauptversammlung  1488  0 Kommentare Semperit AG Holding / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    23.03.2018

    Semperit Aktiengesellschaft Holding
    mit dem Sitz in Wien
    FN 112544 g
    ISIN: AT0000785555

    Einladung zur 129. Ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 25. April 2018, um
    10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien,
    stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft
    Holding ein.

    Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
    Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor
    Beginn der Haupt­versammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten
    ist ab 09:00 Uhr MESZ.

    TAGESORDNUNG


    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
    Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
    Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2017
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
    Geschäftsjahr 2017
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
    das Geschäftsjahr 2017
    5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
    2018
    6. Wahlen in den Aufsichtsrat
    7. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
    8. Beschlussfassung über die durchgreifende Änderung und Neufassung der
    Satzung mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands, der inhaltlich nicht
    geändert wird

    9a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis maximal
    30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates
    eigene Aktien gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von bis zu 10% des
    Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, sowie
    über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit
    Hauptversammlungsbeschluss vom 26.04.2016 zum 10a. Tagesordnungspunkt erteilten
    entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

    9b. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65
    Abs. 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung
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