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    Enteignung  3290  1 Kommentar
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    Sind jetzt die Fondsanleger dran?

    Mit der Abwicklungsrichtlinie der Europäischen Union können Sparer und Privatanleger zur Sanierung notleidender Banken herangezogen werden. Komplett heißt das Monstrum: Richtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, oft auch Bank Recovery and Resolution Directive, kurz „BRRD“.

     

    Einlagen von natürlichen Personen sowie kleinen oder mittleren Unternehmen und Einlagen, die der Einlagensicherung unterliegen, sollen dabei weitgehen ausgeschlossen sein; außerdem zum Beispiel Gehälter, Steuern, und bestimmte besicherte Verbindlichkeiten. Aber wer weiß, was morgen gilt? Die Enteignung beginnt, und genau in der Weise, wie ich sie kommen gesehen habe: nicht als große Währungsreform, sondern in kleinen Schritten, an welche die Bürgerinnen nach und nach gewöhnt werden.

     

    Jetzt wurde ein weiterer Schritt vorgeschlagen

    Auch Fondsanleger sollen unter bestimmten Bedingungen enteignet werden können. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) unter Vorsitz von Mario Draghi hat erkannt, dass bei Indexfonds, ETFs und gemanagten Investments ebenfalls Risiken lauern. Der Ausschuß hat vorgeschlagen, dass die Behörden in Zukunft bei diesen Instrumenten in "Notlagen" die Kurse aussetzen können.

     

    Nach den manipulieren Geldmärkten sollen jetzt wohl auch manipulierte Wertpapiermärkte folgen. Das Netz zieht sich enger. Vielleicht kommt dann auch noch das Goldverbot!

     

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    Bis dato war es in Europa war noch nie verboten, Gold zu besitzen

    Doch viele andere Länder haben damit bereits Erfahrung gesammelt. Zum Beispiel die USA: Präsident Roosevelts „New Deal“ enthielt u.a. einen „Gold Reserve Act“, der die US-Regierung ermächtigte, das gesamte Gold der Fed zu konfiszieren und unter die Kontrolle des US-Finanzministeriums zu stellen. Roosevelt machte auch von seiner präsidentiellen Sondervollmacht Gebrauch und erließ die Verfügung 6102. Dadurch wurde Privatleuten der Besitz von Gold, Goldmünzen oder Goldzertifikaten verboten. Jeder, der beim „Horten“ von Gold erwischt wurde, musste eine Geldstrafe von 10.000 US-Dollar (heute umgerechnet rund 180.000 US-Dollar) zahlen.

     

    Mehrere Fälle erzwungener Konfiszierung von Gold wurden dokumentiert. Die Amerikaner durften lediglich 5 Unzen Gold zum Preis des Jahres 1933 behalten. Dieses Gesetz legte den Grundstein für das heute mythisch verklärte Fort Knox und blieb noch bis zum Jahr 1974 in Kraft.

     

    Den Grundstein für diesen nach wie vor größten Goldschatz der Welt legte ebenfalls in ganz feudaler Tradition der US-amerikanische Präsident Roosevelt mit der am 5. April 1933 verkündeten Durchführungsverordnung 6102. Dieser berüchtigte Erlass verbot den privaten Besitz von Gold und wurde erst 1974 wieder aufgehoben.

     

     

    Denken Sie in diesem Zusammenhang mal über Liechtenstein nach!

    Liechtenstein hat keine Staatsverschuldung. Das Land hat sich nach den Skandalen von 2008 reformiert und ist „sauber“. Liechtenstein ist Teil des europäischen Wirtschaftsraumes und hat damit freien EU-Zugang. Es ist aber nicht Teil der EU und untersteht damit nicht den europäischen Gesetzen und Behörden. Es kann also durchaus Sinn machen, legal Gelder in Liechtenstein anzulegen.

     

    Auf gute Investments,

    Ihr

    Max Otte,

     

    Disclaimer

    Prof. Dr. Max Otte ist seit 2013 Mitglied des Verwaltungsrates und Gesellschafter der Früh & Partner Vermögensverwaltung AG mit mehr als 500 Mio. € verwaltetem Vermögen in Vaduz.

      

    P.S.: Auf unserem Blog bringen wir täglich neue Analysen und Kommentare, vermitteln Börsenwissen und Anlagestrategien. Es lohnt sich, regelmäßig vorbeizuschauen!



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    "Ihre Geldanlage ist Chefsache - und zwar Ihre eigene" (Prof. Dr. Max Otte). Nach diesem Grundsatz unterstützt der Fachbuchautor* Prof. Dr. Max Otte seit mehr als zehn Jahren Privatanleger bei ihrem eigenverantwortlichen Vermögensaufbau. Er agiert dabei unabhängig von Banken und Finanzdienstleistern nach den Prinzipien der wertorientierten Kapitalanlage (Value Investing). Weitere Informationen finden Sie unter: www.privatinvestor.de

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    Verfasst von Professor Max Otte
    Enteignung Sind jetzt die Fondsanleger dran? Mit der Abwicklungsrichtlinie der Europäischen Union können Sparer und Privatanleger zur Sanierung notleidender Banken herangezogen werden. Komplett heißt das Monstrum: Richtlinie 2014/59/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, oft auch Bank Recovery and Resolution Directive, kurz „BRRD“...

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