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    www.brokerdeal.de  975  0 Kommentare Einstufung als professioneller Trader: Fluch oder Segen? - Seite 2

    Mittlerweile sind mir aber Berichte zugetragen worden, die bei dem ein oder anderen Broker ein anderes Bild zeichnen. Als Extrembeispiel wurde etwa die Bewerbung eines Traders als professioneller Trader akzeptiert, der beim Broker selbst seit Monaten nur noch 15 Euro auf dem Konto rumliegen hatte. Es wurden weder Belege angefordert ob er die nötige Anzahl an Trades bei einem anderen Broker erzielt hat. Noch ob er auch tatsächlich über 500.000 Euro Vermögen verfügt. Ein anderer Trader erzählt, dass sogar ein Kontoauszug akzeptiert wurde, auf dem klar erkenntlich war, dass es sich um ein Demo-Konto handelte.

    Andreas Müller hat seine Erfahrungen in diesem Artikel auf trading-treff.de festgehalten.

    Mit persönlich widerfährt aktuell eigentlich eher das Gegenteil: Bei meinen ersten Anträgen wurde zwei gleich abgelehnt, einer davon bittet um Belege die meine Anzahl an Trades sowie meine berufliche Qualifikation bestätigen. Und zwei sind seit Tagen "in Bearbeitung". Also aktuell noch sehr unterschiedliche Erfahrungen.

    Bitte diskutiert mit uns unter dem Artikel wie es euch ergangen ist bei den verschiedenen Brokern, oder schickt uns euer Feedback per Mail.

    Auf die widersprüchlichen Kundenberichte angesprochen hat mittlerweile scheinbar ein Großteil der Broker folgenden Standpunkt eingenommen:

    Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Angaben der Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Wenn diese uns anlügen, sind wir dagegen machtlos.

    Aber kann es tatsächlich so einfach sein? Nehmen wir noch einmal den entsprechenden Gesetzestext zur Hand, so heißt es dort auch in Absatz 6

    Der Änderung der Einstufung hat eine Bewertung durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorauszugehen, ob der Kunde aufgrund seiner Erfahrungen, Kenntnisse und seines Sachverstandes in der Lage ist, generell oder für eine bestimmte Art von Geschäften eine Anlageentscheidung zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen.

    Also doch eine Prüfpflicht? Aber jetzt wird es richtig tricky.

    Die angesprochenen Broker sind der Meinung, dass sie aufgrund dieser Definition eine Pflicht zur Bewertung nur bei Bestandskunden hätten. Wenn etwa jemand bei der Kontoeröffnung ursprünglich angegeben hat, er sei von Beruf Maurer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 EUR, und plötzlich möchte er sich als professioneller Trader einstufen lassen und gibt an, über mindestens 500.000 EUR zu verfügen. Dann träfe den Broker die Pflicht diese neuen Angaben nicht ungeprüft zu glauben.

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    Michael Hinterleitner
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    Bereits mit 16 der Faszination Börse erlegen, wurde Trading neben dem Studium der Wirtschaftswissenschaften zu seiner Hauptbeschäftigung, seit 2006 ist er auch als Redakteur und Trader bei GodmodeTrader.de tätig. Sein Fokus: Swing- und News-Trading mit Aktien. Neben der täglichen spannenden Jagd an den Börsen kam 2011 die Idee zu einem neuen Brokervergleich, der nicht nur einen detaillierten Blick hinter die Kulissen erlaubt, sondern auch handfeste Vorteile für Mitglieder bringt.
    Als Mitbegründer der Vergleichsplattform www.brokerdeal.de hat sich Michael Hinterleitner zum Ziel gesetzt, Licht in den Brokerdschungel zu bringen. Er erklärt, worauf es bei der Brokerwahl ankommt, welcher Anbieter für welche Bedürfnisse Sinn macht, und auf welche Unterschiede man bei den Produkten und der Ausführungsqualität achten sollte.
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    www.brokerdeal.de Einstufung als professioneller Trader: Fluch oder Segen? - Seite 2 Kann es so einfach sein, die ESMA-Beschränkungen zu umgehen? Einfach als professioneller Trader einstufen lassen, schon kann man wieder mit niedriger Margin handeln. Alles cool also?