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    www.brokerdeal.de  975  0 Kommentare Einstufung als professioneller Trader: Fluch oder Segen?

    Kaum ein Tag vergeht, ohne dass ich mit meinen Dutzenden Echtgeldkonten bei verschiedenen CFD/FX-Brokern eine Mail erhalte mit dem Hinweis, einen Antrag stellen zu können um mich als professioneller Trader einstufen zu lassen. Um damit die in wenigen Monaten kommenden ESMA-Restriktionen, speziell die eingeschränkten Hebel, zu umgehen. Die eigentlich strengen Voraussetzungen dafür dürften zwar wohl nur 1-5 % aller Trader erfüllen. Doch ob und wie die Broker die Kundenangaben überprüfen, ist Auslegungssache. Damit steht diese Option theoretisch jedem offen. Alles easy also oder ein Schritt in Richtung Produktverbot?

    Zuerst zur Erinnerung noch einmal die drei Voraussetzungen, von denen man zwei erfüllen muss, um als professioneller Trader zu gelten laut § 67 Abs. 6 des WpHG:

    Anforderungsprofil professioneller Trader

    Ein Privatkunde kann auf Antrag oder durch Festlegung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens als professioneller Kunde eingestuft werden. Eine Änderung der Einstufung kommt nur in Betracht, wenn der Privatkunde mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:

    1. der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt;
       
    2. der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro;
       
    3. der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.
       

    Auf mich persönlich bezogen werde ich den Status als professioneller Trader problemlos erlangen können mit meinen zig Trades im Jahr (Punkt 1) und der jahrelangen beruflichen Beschäftigung mit Wertpapieren als redaktioneller Analyst sowie über die Tätigkeit für BrokerDeal (Punkt 3).

    Beides problemlos überprüfbar für den Broker. Entweder indem er einen Blick in meine Tradinghistorie bei ihm selbst wirft und mich googelt. Oder indem ich ihm einfach einen beliebigen Kontoauszug schicke von einem Konto mit mindestens je zehn Trades in den letzten vier Quartalen.

    Einen nachweisbaren Beruf am Kapitalmarkt werden aber nur die wenigsten privaten Trader vorweisen können. Also läuft es auf die mindestens je zehn Trades in den letzten vier Quartalen sowie ein liquides Vermögen von mindestens 500.000 EUR hinaus. Hat ein Kunde etwa großes Immobilienvermögen, aber "nur" 250.000 EUR auf seinem Girokonto oder als Wertpapiere im Depot, reicht das nicht.

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    Keine Prüfpflicht der Broker?

    Vor wenigen Wochen noch ließen die Broker verlauten:

    Wir prüfen sehr genau, ob der Kunde über entsprechendes Vermögen verfügt. Er muss uns Belege zukommen lassen.

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    Michael Hinterleitner
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    Bereits mit 16 der Faszination Börse erlegen, wurde Trading neben dem Studium der Wirtschaftswissenschaften zu seiner Hauptbeschäftigung, seit 2006 ist er auch als Redakteur und Trader bei GodmodeTrader.de tätig. Sein Fokus: Swing- und News-Trading mit Aktien. Neben der täglichen spannenden Jagd an den Börsen kam 2011 die Idee zu einem neuen Brokervergleich, der nicht nur einen detaillierten Blick hinter die Kulissen erlaubt, sondern auch handfeste Vorteile für Mitglieder bringt.
    Als Mitbegründer der Vergleichsplattform www.brokerdeal.de hat sich Michael Hinterleitner zum Ziel gesetzt, Licht in den Brokerdschungel zu bringen. Er erklärt, worauf es bei der Brokerwahl ankommt, welcher Anbieter für welche Bedürfnisse Sinn macht, und auf welche Unterschiede man bei den Produkten und der Ausführungsqualität achten sollte.
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    www.brokerdeal.de Einstufung als professioneller Trader: Fluch oder Segen? Kann es so einfach sein, die ESMA-Beschränkungen zu umgehen? Einfach als professioneller Trader einstufen lassen, schon kann man wieder mit niedriger Margin handeln. Alles cool also?