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    www.brokerdeal.de  975  0 Kommentare Einstufung als professioneller Trader: Fluch oder Segen? - Seite 3

    Dass man aber Neukunden auf den Zahn fühlen müsste, die schon bei Kontoeröffnung angegeben haben über entsprechendes Vermögen zu verfügen, sei Auslegungssache.

    Eine wunderbare Lösung?

    Kann die Einstufung zum professionellen Trader also eine einfache Lösung sein, um die in wenigen Monaten geplanten sehr beschränkten Hebel zu umgehen? Ja, speziell bei Brokern mit deutscher Lizenz. Da das WpHg sogar noch zahnloser formuliert, also etwa die britischen Vorgaben. UK-regulierte Broker sind nämlich sehr wohl dazu angehalten, Backgroundchecks durchzuführen. Nur dass eben wieder nicht genau definiert ist wie genau und anhand welcher Unterlagen. Also am Ende Auslegungssache.

    Sogar auf die Nachschusspflicht werden selbst bei Status als professioneller Trader immer noch der ein oder andere Broker verzichten (die entsprechenden Namen und Links liefern wir aber erst nach, wenn das Bild im Laufe der nächsten Wochen klarer wird).

    Von zwei anderen Brokern (die zwar EU- aber nicht BaFin-reguliert sind) werden sogar folgende Meinungen vertreten:

    Broker A meint, wer vor Umsetzung der Restriktionen bereits aktiver Kunde war, kann auch weiterhin wie gewohnt handeln. Und

    Broker B meint, er wird einfach jeden, der z.B. 6 Monate lang bei ihm gehandelt hat, zum professionellen Trader hochstufen.

    Damit machen es sich aber manche wohl deutlich zu einfach.

    Bauchschmerzen

    Der von BrokerDeal gerne zu Rate gezogene Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Hendel aus München, bestätigt zwar, dass sich die Broker erst einmal auf die Richtigkeit der gemachten Angaben verlassen dürfen. Dass aber auch ein gewisses Monitoring durchgeführt werden müsse.

    Und vor allem dass Bestandskunden, die ursprünglich andere Angaben gemacht hätten, nicht ungeprüft hochgestuft werden dürfen.

    Was mir persönlich allerdings ganz andere Bauchschmerzen bereitet: wenn es jetzt die übliche Vorgehensweise wird, einfach bei einem neuen Broker ein Konto zu eröffnen, entsprechende Angaben über meine finanziellen Verhältnisse zu machen, eine Hochstufung zum professionellen Trader zu erbitten und einen Kontoauszug über die letzten 12 Monate zu schicken. Dann dürften sich die Regulierungsbehörden doch auch ziemlich verschaukelt vorkommen...

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    Michael Hinterleitner
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    Bereits mit 16 der Faszination Börse erlegen, wurde Trading neben dem Studium der Wirtschaftswissenschaften zu seiner Hauptbeschäftigung, seit 2006 ist er auch als Redakteur und Trader bei GodmodeTrader.de tätig. Sein Fokus: Swing- und News-Trading mit Aktien. Neben der täglichen spannenden Jagd an den Börsen kam 2011 die Idee zu einem neuen Brokervergleich, der nicht nur einen detaillierten Blick hinter die Kulissen erlaubt, sondern auch handfeste Vorteile für Mitglieder bringt.
    Als Mitbegründer der Vergleichsplattform www.brokerdeal.de hat sich Michael Hinterleitner zum Ziel gesetzt, Licht in den Brokerdschungel zu bringen. Er erklärt, worauf es bei der Brokerwahl ankommt, welcher Anbieter für welche Bedürfnisse Sinn macht, und auf welche Unterschiede man bei den Produkten und der Ausführungsqualität achten sollte.
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    www.brokerdeal.de Einstufung als professioneller Trader: Fluch oder Segen? - Seite 3 Kann es so einfach sein, die ESMA-Beschränkungen zu umgehen? Einfach als professioneller Trader einstufen lassen, schon kann man wieder mit niedriger Margin handeln. Alles cool also?