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    EANS-Hauptversammlung  542  0 Kommentare voestalpine AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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    Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
    verantwortlich.
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    06.06.2018

    voestalpine AG
    Linz
    FN 66209 t, ISIN AT0000937503

    Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

    Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
    26. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG
    am Mittwoch, dem 4. Juli 2018, um 10 Uhr,
    im Design Center Linz, 4020 Linz, Europaplatz 1.


    I. TAGESORDNUNG

    1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
    Vorschlages für die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses samt
    Konzernlagebericht, des Konsolidierten Corporate Governance-Berichtes sowie
    des Berichtes des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung über das
    Geschäftsjahr 2017/2018
    2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres
    2017/2018
    3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
    Ge­schäftsjahr 2017/2018
    4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
    das Geschäftsjahr 2017/2018
    5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss
    und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018/2019


    II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
    INTERNETSEITE
    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 13.06.2018 auf der
    Internetseite der Gesellschaft unter www.voestalpine.com [http://
    www.voestalpine.com/] zugänglich:

    * Jahresabschluss mit Lagebericht,
    * Konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
    * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
    * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
    * Bericht des Aufsichtsrats,
    jeweils für das Geschäftsjahr 2017/2018;
    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
    * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
    * Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
    * vollständiger Text dieser Einberufung.

    III.NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
    HAUPTVERSAMMLUNG
    Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
    Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
    Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
    am Ende des 24.06.2018 (Nachweisstichtag).
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
    Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
    Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
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