Anwendungsbereich der DSGVO
Das sollten Sie wissen
Die DSGVO regelt ? wie das BDSG auch ? ihren sachlichen, persönlichen und räumlichen Anwendungsbereich. Sie bekommen nachfolgend einen schnellen Überblick, für welche Sachverhalte die DSGVO gilt. Der nachfolgende Überblick ist auf den Bereich der Privatwirtschaft bezogen.
Sachlicher Anwendungsbereich
Art. 2 Abs. 1 DSGVO stellt wie das BDSG wesentlich auf folgendes Merkmal ab: personenbezogene Daten.
Merken Sie sich:
Die Frage nach den personenbezogenen Daten ist ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.