Neue Begrifflichkeiten der DSGVO
Machen Sie sich die Unterschiede bewusst
Die Begrifflichkeiten des BDSG (Erheben, Verarbeiten, verantwortliche Stelle, Sperren) sind Ihnen über die Jahre in ?Fleisch und Blut? übergegangen. Die DSGVO hat einen eigenen Definitionskatalog in Art. 4. Dieser Definitionskatalog wird in der DSGVO explizit als ?Begriffsbestimmungen? bezeichnet.
Ein Hinweis vorab: Machen Sie sich bewusst, dass die Bezeichnungen zum Teil gleich klingen, aber eine unterschiedliche Bedeutung haben können. Lesen Sie die ... Mehr lesen?
Ein Beitrag von Robert Sasse.