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     16997  1 Kommentar Cannabis-Aktien: Was Anleger jetzt Wissen müssen

    Seit dem 22. Juni 2018 ist offiziell bekannt, dass die Deutsche-Börse Tochter Clearstream Ende September 2018 die Verwahrung von Aktien von Unternehmen, die Cannabis produzieren oder dessen Herstellung finanzieren, einstellen wird. Diese Information löste große Verunsicherung bei den Anlegern aus. 

    Laut einer Sprecherin der Deutschen Börse, gegenüber dem "Handelsblatt", hat Clearstream Banking (Sitz: 42, Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg) - in seiner Funktion als Zentralverwahrer - von seiner lokalen Aufsichtsbehörde in Luxemburg, der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), neue Leitlinien für den Umgang mit Cannabis/Marihuana-bezogenen Wertpapieren erhalten.

    Aus diesem Grund steht in der Clearstream-Pressemitteilung vom 22. Juni 2018: "Die Kunden werden daher gebeten, die Übergangsfrist zu nutzen, um ihre Positionen in den jeweiligen Wertpapieren vor dem 28. September 2018 aus Clearstream Banking zu entfernen".

    Konkret geht es für Anleger aus Deutschland um Aktien von ausländischen Cannabis-Unternehmen, denn es heißt: "Inländische Wertpapiere werden bis auf weiteres von der Clearstream Banking AG betreut". Von den ausländischen Unternehmen werden auch die Unternehmen von dem Verbot nicht betroffen sein, die lediglich auf Cannabis basierende Medikamente herstellen. Für mehr Klarheit hat Clearstream eine Liste mit den betroffenen Unternehmen veröffentlicht - wobei es heißt: "Diese Liste der betroffenen Wertpapiere ist nicht vollständig", was bedeutet, dass zukünftig weitere Unternehmen betroffen sein könnten. Hier die vollständige Liste.

    Die wichtigste Information für Anleger ist: "Cannabis-Aktien dürfen weiterhin in Deutschland gehandelt werden, solange sie nicht bei Clearstream in Luxemburg oder in einem anderen Land, in dem medizinisches Cannabis illegal ist, verwahrt werden", so der Hanfverband. Und weiter heißt es: "Längst nicht alle deutschen oder europäischen Börsenplätze unterliegen luxemburgischem Recht". Der Haken ist jedoch, dass die meisten Cannabis-Aktien derzeit an der Frankfurter Börse gehandelt werden - der Muttergesellschaft von Clearstream - und die meisten deutschen Banken mit Clearstream zusammenarbeiten.

    Bislang ist nicht bekannt, ob die Bankhäuser ihren Kunden womöglich eine unbürokratische Lösung anbieten werden. Laut aktueller Informationslage müssen Anleger die Cannabis-Aktien in Deutschland gekauft haben - über die Hausbank oder einen Broker, diese auch darüber wieder verkaufen. Hierfür hat der Anleger gut drei Monate Zeit. Anschließend können Anleger über die gleiche Hausbank oder den Broker die Papiere erneut an einem anderen Handelsplatz erwerben. Bislang sieht es so aus, dass die Anleger auf den Kosten für den zwangsweisen Verkauf - da keine Verwahrung bei Clearstream mehr möglich sein wird - und ggf. Neukauf sitzen bleiben werden.

    Aktien von deutschen Cannabis-Unternehmen sollen nicht betroffen sein, so Markteinblicke. Falls in Luxemburg Cannabis jemals für medizinische Zwecke oder den Freizeitkonsum zugelassen werden würde, dann könnte auch Clearstream wieder Cannabis-Aktien anbieten.

    Anlegern wird dazu geraten, nicht panisch zu verkaufen. Sprechen Sie mit ihrem Bankhaus oder Broker, welche Möglichkeiten bestehen. Derzeit hat wallstreet:online eine Anfrage bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) zu dem Verbot gestellt. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden wir diese mitteilen.

    Quellen:

    FAZ

    Markteinblicke

    Hanfverband





    wallstreetONLINE Redaktion
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