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    SpruchZ  1208  0 Kommentare Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft

    Das Landgericht Berlin hat die Spruchanträge zur gerichtlichen Überprüfung der angebotenen Barabfindung verbunden.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    Die ordentliche Hauptversammlung der Pelikan Aktiengesellschaft am 6. Oktober 2017 hatte die zwangsweise Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Hauptaktionärin, Pelikan International Corporation Berhad, Shah Alam, Malaysia, beschlossen. Diesbezüglich hatten mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre eine gerichtliche Überpüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung beantragt.

     

    Das Landgericht Berlin hat nunmehr die eingegangenen Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 2/18 SpruchG verbunden. Mit Beschluss vom 11. Mai 2018 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Aktionäre bestellt.

     

    LG Berlin, Az. 102 O 2/18 SpruchG

    Hoppe u.a. ./. Pelikan International Corporation Berhad

    66 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf

    Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Pelikan International Corporation Berhad:

    Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main



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    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
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