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Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG / Bekanntmachung über die ...
Bekanntmachung über die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen Frankfurt (ots) -
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 4 b) und 5 der VO-EU Nr. 596/2014 des EU Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und gemäß Art. 6 Abs. 3 und Art. 8 lit. f) der DVO-EU
2016/1052 der Kommission vom 08. März 2016
03.07.2018 / 20:00 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bekanntmachung nach Artikel 5 Absatz 4 b) und Absatz 5 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch("Marktmissbrauchsverordnung") und gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 8 lit. f) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016
Die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 108617 mit Sitz in Frankfurt und der Geschäftsanschrift
Kaiserstraße 24, 60311 Frankfurt am Main, hat als
Stabilisierungsmanager im Rahmen der erstmaligen Zulassung der auf den Inhaber lautenden Stammaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00 je Aktie der STS Group AG (ISIN: DE000A1TNU68; WKN: A1TNU6;
Börsenkürzel SF3) zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse am 30. Mai 2018 die nachstehend einzeln aufgeführten Stabilisierungsmaßnahmen auf XETRA
ausgeführt: siehe Dokument zum Download.
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Pressekontakt:
Sandra Freimuth
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
Telefon 089/2393-2111
sandra.freimuth@hauck-aufhaeuser.com
www.hauck-aufhaeuser.com
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- Querverweis: Die Stabilisierungsmaßnahmen liegen in der digitalen
Pressemappe zum Download vor und sind unter
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