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    Arbeits-PCs  321  0 Kommentare
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    Überwachung nur als Ausnahme

    Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Arbeits-PC eines Mitarbeiters überwachen zu lassen. Allerdings ist das nur unter strengen Auflagen gestattet und darf in keinem Fall zur Norm werden. Besonders der Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe des Arbeitnehmers aufzeichnet, darf nur bei konkretem Verdacht zugelassen werden, meldet die Deutsche Anwaltauskunft (DAV).

    Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil gefällt, nachdem ein Webentwickler von seinem Arbeitgeber ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!

    Ein Beitrag von Global Press.


    Robert Sasse
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    Der Autor und Verleger Robert Sasse vereint in seinem Lebenslauf über 15 Jahre Börsenerfahrung kombiniert mit hohen Verantwortungsbereichen in Wirtschaftsunternehmen und eigenen Unternehmensgründungen. Er ist studierter Betriebswirt und besitzt einen Master of Science in Marketing und Sales.

    Heute ist Robert Sasse Geschäftsführer der YES investmedia GmbH und Chefredakteur verschiedener Finanzdienste. In dieser Position verhilft er seinen Kunden und Lesern, den immer schneller werdenden Wandel der Märkte zu erfassen und durch wirtschaftlich hoch erfolgreiche Marketing Kampagnen strategische Vorteile im Wettbewerb zu erzielen.
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    Verfasst von Robert Sasse
    Arbeits-PCs Überwachung nur als Ausnahme Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Arbeits-PC eines Mitarbeiters überwachen zu lassen. Allerdings ist das nur unter strengen Auflagen gestattet und darf in keinem Fall zur Norm werden. Besonders der Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe …