Arbeits-PCs
Überwachung nur als Ausnahme
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Arbeits-PC eines Mitarbeiters überwachen zu lassen. Allerdings ist das nur unter strengen Auflagen gestattet und darf in keinem Fall zur Norm werden. Besonders der Einsatz von Spähsoftware, die jede Eingabe des Arbeitnehmers aufzeichnet, darf nur bei konkretem Verdacht zugelassen werden, meldet die Deutsche Anwaltauskunft (DAV).
Das Bundesarbeitsgericht hat dieses Urteil gefällt, nachdem ein Webentwickler von seinem Arbeitgeber ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Global Press.