M&G: Vermögensverwalter trifft Vorkehrungen für den Brexit
Nach dem Brexit-Referendum im Juni 2016 stellt sich für in Großbritannien domizilierte Fonds die Frage, wie diese nach dem Austritt der Briten aus der Europäischen Union strukturiert werden sollen. In Großbritannien üblich sind sogenannte OEIC-Fonds. Die Abkürzung steht für „Open Ended Investment Company“ mit Sitz in Großbritannien. Solche Strukturen unterscheiden sich von den in Luxemburg ansässigen und in Westeuropa üblichen SICAV-Fonds („Société d’Investissement à capital variable“) hinsichtlich der rechtlichen Struktur, der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Rolle der Depotbank bzw. Verwahrstelle und etwa der Besteuerung. So unterliegen OEIC-Fonds grundsätzlich der britischen Körperschaftssteuer von 20 Prozent, während bei SICAV-Fonds sämtliche Steuern beim Anleger anfallen (bei beiden Strukturen fallen bei den meisten Anlegern Steuern lediglich auf die tatsächlichen Ausschüttungen bzw. auf Anlageerträge aus dem Fonds an). Unterschiedlich ausfallen können – je nach Portfoliozusammensetzung des Fonds bzw. dessen Anlagestrategie – die Nachsteuerrendite, je nachdem, wie etwa das Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird.
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