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    Zensus-Urteil  415  0 Kommentare Berlin und Hamburg hoffen auf mehr Geld

    BERLIN/HAMBURG/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Länder Berlin und Hamburg hoffen, dass sie vom Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung 2011 finanziell profitieren. Das Gericht in Karlsruhe will am Mittwochmorgen entscheiden, ob die Berechnung der Einwohnerzahlen damals korrekt lief. Geklagt dagegen haben die beiden Stadtstaaten, deren Einwohnerzahl deutlich nach unten korrigiert wurde. Seither büßen sie viele Millionen Euro im Jahr ein.

    Berlin zum Beispiel erhält seit 2012 jährlich 470 Millionen Euro weniger als zuvor. Der wichtigste Punkt für Berlin sei eine andere Berechnungsgrundlage für die Zukunft, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Diese würde dann für die nächste Periode bis zum Jahr 2031 gelten. "Wenn wir da vom Bundesverfassungsgericht Zustimmung ernten, haben wir unser Prozessziel erreicht", sagte Kollatz. Mit Nachzahlungen an das Land rechnet der Senator nicht.

    Als Folge des Zensus 2011 schrumpfte die Einwohnerzahl Berlins, die für den Länderfinanzausgleich, Umsatzsteueranteil und andere Mittel maßgeblich ist, um rund 180 000 und die Hamburgs um 82 000. Beide Stadtstaaten reichten dagegen Klage ein. Vor den Verwaltungsgerichten haben rund 340 Kommunen gegen den Zensus geklagt. Diese Verfahren ruhen bis zur Entscheidung in Karlsruhe.

    Bei der Volkszählung stützten sich die Statistiker erstmals vorwiegend auf Meldedaten, persönlich erfasst wurde nur ein kleiner Teil der Bürger. Im Ergebnis wurden die Einwohnerzahlen vor allem vieler großer Städte nach unten korrigiert.

    Die Einwohnerzahlen kleinerer Städte unter 10 000 Einwohner sei dagegen überhaupt nicht korrigiert worden, obwohl das im Sinne einer Annäherung an die Realität notwendig gewesen wäre, kritisierte Kollatz. Dies sollte das Gericht aus seiner Sicht nachholen. Bliebe es bei dem jetzigen Korrekturfaktor für Großstädte, könnte Berlin statistisch noch mehr Einwohner verlieren - mit den entsprechenden Folgen.

    Der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) teilte mit, man erhoffe sich "durch den Richterspruch in Karlsruhe vor allem eine verbesserte gesetzliche Regelung zur Einwohnerfeststellung. Über weitere Schlussfolgerungen zu spekulieren, macht aber zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn." Hamburg wird durch den Zensus-Effekt mit mehr als 100 Millionen Euro im Jahr belastet.

    Was passiert, wenn die Verfassungsrichter die Bedenken teilen, ist unklar. Im äußersten Fall müssten jahrelange Zahlungen rückabgewickelt werden. Die Frage wäre allerdings, auf welcher Datenbasis das passieren soll.

    Kollatz rechnet nicht mit einer Rückwirkung und Nachzahlungen. Das Verfassungsgericht habe in vergleichbaren Fällen die Zukunft neu geregelt, aber nicht die Vergangenheit geändert. "Wenn das Gericht zu dem Ergebnis käme, bestimmte Änderungen sind auch für die Vergangenheit angesagt, freuen wir uns drüber", fügte er hinzu./brd/DP/zb





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