checkAd

     359  0 Kommentare Klimaanlage oder Ventilator von der Steuer absetzen - geht das? (FOTO) - Seite 2


    Beispiel bei einem Lehrerehepaar der Fall sein.

    2. Homeoffice als Zentrum der Tätigkeit: Kosten fürs heimische
    Büro unbegrenzt absetzen

    Wenn das heimische Büro das Zentrum des Jobs ist und der Beruf
    nicht außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird, lassen sich die
    tatsächlich getragenen Kosten für das Homeoffice unbegrenzt
    steuerlich absetzen.

    Wichtige Frage: Wie hoch sind die Anschaffungskosten?

    Falls der Fiskus das heimische Arbeitszimmer und die Aufwendungen
    für das dafür angeschaffte Klimagerät als Werbungskosten anerkennt,
    ist noch eine Frage wichtig: Wie teuer war die jeweilige Anlage? Von
    der Antwort hängt ab, auf welche Weise man die Ausgaben geltend
    machen kann. Dabei muss folgender Grenzwert beachtet werden:

    - Kosten bis 952 Euro brutto: Falls das Klimagerät inklusive
    Mehrwertsteuer bis zu 952 Euro gekostet hat, so lassen sich den
    VLH-Spezialisten zufolge die kompletten Kosten (inklusive
    Mehrwertsteuer) sofort als Werbungskosten absetzen. Das gilt für
    Käufe, die ab 01.01.2018 getätigt wurden. Vorher betrug der
    entsprechende Grenzwert 487,90 Euro brutto.

    - Kosten über 952 Euro brutto: Lagen die Aufwendungen für das
    Klimagerät inklusive Mehrwertsteuer über 952 Euro (ab
    01.01.2018) beziehungsweise über 487,90 Euro (vor 01.01.2018),
    sind die Ausgaben abzuschreiben. Das bedeutet, dass man die
    Anschaffungskosten auf eine bestimmte Nutzungsdauer gleichmäßig
    verteilen muss.

    Über die VLH

    Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    ist mit mehr als 950.000 Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
    Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
    stellt zudem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von
    drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei
    von der VLH.

    1972 gegründet, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
    Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
    Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

    Hinweis: Diese Pressemitteilung ersetzt keine individuelle
    steuerliche Beratung zu dem behandelten Thema.

    OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/69585
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

    Pressekontakt:
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    Fritz-Voigt-Str. 13
    67433 Neustadt a. d. Weinstraße
    Tel.: 06321 4901-0
    Fax: 06321 4901-49
    E-Mail: presse@vlh.de
    Web: https://www.vlh.de/presse
    Seite 2 von 2



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Klimaanlage oder Ventilator von der Steuer absetzen - geht das? (FOTO) - Seite 2 - Querverweis: Bildmaterial wird über obs versandt und ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/bilder - Deutschland schweißgebadet: Die Republik litt in den vergangenen Wochen unter einer Hitzewelle. Wer sich in dieser Zeit eine …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer