Klimaanlage oder Ventilator von der Steuer absetzen - geht das? (FOTO) - Seite 2
Beispiel bei einem Lehrerehepaar der Fall sein.
2. Homeoffice als Zentrum der Tätigkeit: Kosten fürs heimische
Büro unbegrenzt absetzen
Wenn das heimische Büro das Zentrum des Jobs ist und der Beruf
nicht außerhalb der häuslichen Sphäre ausgeübt wird, lassen sich die
tatsächlich getragenen Kosten für das Homeoffice unbegrenzt
steuerlich absetzen.
Wichtige Frage: Wie hoch sind die Anschaffungskosten?
Falls der Fiskus das heimische Arbeitszimmer und die Aufwendungen
für das dafür angeschaffte Klimagerät als Werbungskosten anerkennt,
ist noch eine Frage wichtig: Wie teuer war die jeweilige Anlage? Von
der Antwort hängt ab, auf welche Weise man die Ausgaben geltend
machen kann. Dabei muss folgender Grenzwert beachtet werden:
- Kosten bis 952 Euro brutto: Falls das Klimagerät inklusive
Mehrwertsteuer bis zu 952 Euro gekostet hat, so lassen sich den
VLH-Spezialisten zufolge die kompletten Kosten (inklusive
Mehrwertsteuer) sofort als Werbungskosten absetzen. Das gilt für
Käufe, die ab 01.01.2018 getätigt wurden. Vorher betrug der
entsprechende Grenzwert 487,90 Euro brutto.
- Kosten über 952 Euro brutto: Lagen die Aufwendungen für das
Klimagerät inklusive Mehrwertsteuer über 952 Euro (ab
01.01.2018) beziehungsweise über 487,90 Euro (vor 01.01.2018),
sind die Ausgaben abzuschreiben. Das bedeutet, dass man die
Anschaffungskosten auf eine bestimmte Nutzungsdauer gleichmäßig
verteilen muss.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
ist mit mehr als 950.000 Mitgliedern und bundesweit rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
stellt zudem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von
drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei
von der VLH.
1972 gegründet, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Hinweis: Diese Pressemitteilung ersetzt keine individuelle
steuerliche Beratung zu dem behandelten Thema.
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
newsroom: http://www.presseportal.de/nr/69585
newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: https://www.vlh.de/presse
Falls der Fiskus das heimische Arbeitszimmer und die Aufwendungen
für das dafür angeschaffte Klimagerät als Werbungskosten anerkennt,
ist noch eine Frage wichtig: Wie teuer war die jeweilige Anlage? Von
der Antwort hängt ab, auf welche Weise man die Ausgaben geltend
machen kann. Dabei muss folgender Grenzwert beachtet werden:
- Kosten bis 952 Euro brutto: Falls das Klimagerät inklusive
Mehrwertsteuer bis zu 952 Euro gekostet hat, so lassen sich den
VLH-Spezialisten zufolge die kompletten Kosten (inklusive
Mehrwertsteuer) sofort als Werbungskosten absetzen. Das gilt für
Käufe, die ab 01.01.2018 getätigt wurden. Vorher betrug der
entsprechende Grenzwert 487,90 Euro brutto.
- Kosten über 952 Euro brutto: Lagen die Aufwendungen für das
Klimagerät inklusive Mehrwertsteuer über 952 Euro (ab
01.01.2018) beziehungsweise über 487,90 Euro (vor 01.01.2018),
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Anschaffungskosten auf eine bestimmte Nutzungsdauer gleichmäßig
verteilen muss.
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