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     504  0 Kommentare Kapitalanleger-Musterverfahren zur ML Schiffsinvest 2 - HAHN Rechtsanwälte vertritt Musterkläger - Anmeldungen jetzt möglich

    Bremen (ots) - Mit Beschluss vom 10. September 2018 hat der 23.
    Senat des Oberlandesgerichts München nunmehr in dem Verfahren zur ML
    Schiffsinvest 2 den von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger zum
    Musterkläger bestimmt. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 23 Kap
    4/17. Musterbeklagte sind die Lange Vermögensberatung GmbH und die ML
    Treuhand GmbH. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses am 14.
    September 2018 ist es möglich, Ansprüche zu diesem Verfahren
    anzumelden. Die Anspruchsanmeldung hat innerhalb von sechs Monaten zu
    erfolgen, also bis zum 14. März 2019. Der Anleger muss sich dabei
    anwaltlich vertreten lassen.

    Gegenstand dieses Musterverfahrens ist der Emissionsprospekt der
    ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG. Nach Auffassung von HAHN
    Rechtsanwälte sind in diesem Prospektfehler enthalten, die zu einer
    Schadensersatzhaftung führen. Die Ansprüche werden gegen die
    Gründungskommanditisten, die Lange Vermögensberatung GmbH und die ML
    Treuhand GmbH, geltend gemacht. "Nach unserer Ansicht ist der
    Emissionsprospekt der ML Schiffsinvest 2 fehlerhaft, so dass den
    Investoren Schadensersatzansprüche gegen die Gründungskommanditisten
    zustehen", sagt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN. "Die von
    uns herausgearbeiteten Prospektfehler wollen wir für die Anleger
    verbindlich feststellen lassen, sodass wir uns für die Initiierung
    eines Kapitalanleger-Musterverfahrens entschieden haben", so
    Brockmann weiter.

    Laut Emissionsprospekt sollte die ML Schiffsinvest 2 unter anderem
    in bevorrechtigt ausgestattetes Neukapital sowie in
    Zweitmarkt-Schiffsbeteiligungen investieren. Dabei wurden nach
    Auffassung von HAHN im Prospekt wesentliche Marktumstände unrichtig
    und irreführend dargestellt. Ebenso wenig wurde nach Ansicht von HAHN
    deutlich gemacht, dass die im Emissionsprosekt beschriebene
    Markterholung auf keinen Tatsachen basiert, sondern es sich vielmehr
    um bloße Meinungsbekundungen des Prospektherausgebers handelt. Gerügt
    werden unter anderem auch Fehler im Zusammenhang mit dem zugrunde
    gelegten Vermögenszuwachs von acht bis zehn Prozent pro Jahr und der
    dargestellten Finanz- und Ertragslage. Das OLG München wird ausgehend
    von dem Vorlagebeschluss des Landgerichts München vom 18. Dezember
    2017 über insgesamt elf Prospektfehler - sogenannte
    Feststellungsziele - zu entscheiden haben.

    HAHN Rechtsanwälte plant weiter, auch für die ML Schiffsinvest 1
    ein entsprechendes Verfahren nach dem KapMuG zu initiieren.

    Zum Kanzleiprofil:

    HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der bundesweit führenden
    Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungs- und
    Verbraucherrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn,
    M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
    Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars
    Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren im Bank- und
    Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und
    Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich
    Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte tätig,
    davon sind sieben Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN
    Rechtsanwälte hat Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.

    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/61631
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

    Pressekontakt:
    Kanzleikontakt:
    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB 
    Dr. Petra Brockmann
    Marcusallee 38
    28359 Bremen
    Fon: +49-421-246850
    Fax: +49-421-2468511
    E-Mail:
    brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
    http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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