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    DGAP-News: CO.DON AG / Schlagwort(e): Sonstiges


    CO.DON AG: Schwerpunktkliniken in Deutschland auf Spherox umgestellt - Erstattung gesichert


    05.11.2018 / 10:00



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    CO.DON AG: Schwerpunktkliniken in Deutschland auf Spherox umgestellt - Erstattung gesichert


    Berlin / Teltow, 05.11.2018 - In Einklang mit der strategischen Geschäftsplanung sind zu Ende Oktober 2018 die anwendenden Kliniken in Deutschland zum größten Teil auf das von der CO.DON AG angebotene Arzneimittel Spherox umgestellt worden. Fast alle aktiven Klinikpartner, darunter alle Schwerpunktkliniken, sind nunmehr in der Lage, das einzige durch die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassene Produkt zur regenerativen Behandlung von Knorpelschäden anzuwenden. Das Verfahren der körpereigenen Knorpezelltransplatation unter Anwendung von Spherox wird von den Kostenträgern regelhaft erstattet, während die Erstattung für § 4b AMG national genehmigte Produkte zunehmend unsicher ist.



    Das Zustandekommen dieser Sicherheit ist nicht zuletzt auch auf das in den letzten Monaten verstärkte Engagement der CO.DON AG bei gesundheitspolitischen Vertretern der Kostenträger und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zurück zu führen. Hierbei konnten im Zusammenwirken mit den zuständigen Bereichen im Gesundheitswesen wie etwa den Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im gegenseitigen Interesse die noch offenen Fragen zur Erstattung für Spherox geklärt werden.



    Ralf Jakobs, Vorstand der CO.DON AG: "Die Umstellung der Krankenhäuser, die das bisherige CO.DON Produkt anwandten, auf das in der Praxis regelhaft erstattete Produkt Spherox schafft für das Krankenhaus und uns Planungssicherheit und ist die Grundlage für die langfristige und stabile partnerschaftliche Zusammenarbeit, die wir zum Wohle des Patienten fortführen wollen. Mein Dank gilt hierbei auch und insbesondere allen involvierten externen Parteien, welche sich um eine ausgewogene Klärung und Sicherstellung im Sinne des Patienten bemüht haben."

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