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    Großer Erfolg für KMU-Interessensverband  324  0 Kommentare Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 Mio. Euro möglich










    DGAP-Media / 20.11.2018 / 09:00



    BMF legt Referentenentwurf zur Änderung des Prospektrechts vor

    Der Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstands zahlt sich aus. Im September reichte der Interessensverband Kapitalmarkt KMU eine Petition zur Änderung des Prospektrechts beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein. 100 kapitalmarktorientierte Unternehmen unterstützten die Petition. Das BMF reagierte nun kurzfristig auf die Kritik des Mittelstandes und legte den Referentenentwurf eines neuen Gesetzes vor. Wesentlicher Inhalt: Prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen bis zu 8 Mio. Euro werden möglich.



    Das Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze, das zum 21. Juli 2018 in Kraft getreten ist und unter anderem prospektfreie öffentliche Angebote bis zu 8 Mio. Euro vorsieht, verhinderte durch die Regelung von Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger prospektfreie Bezugsrechtskapitalerhöhungen. Die Einzelanlageschwellen waren nicht auf das Bezugsrecht von bestehenden Aktionären bei Kapitalerhöhungen nach dem Aktiengesetz (AktG) abgestimmt. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen vom 12. November 2018 sieht vor, dass die Einzelanlageschwellen nicht für im Rahmen einer Bezugsrechtsemission den bestehenden Aktionären angebotene Wertpapiere gelten.



    "Es ist ein großer Erfolg für unseren noch jungen Verband, dass es uns gelungen ist, das Gesetz zu ändern und die Interessen des kapitalmarktorientierten Mittelstands zu bündeln. Eine derartige Petition und einen Zusammenschluss des kapitalmarktorientierten Mittelstandes hat es bisher in dieser Form noch nie gegeben. Der Erfolg gibt uns für unseren Einsatz Recht", sagt Ingo Wegerich, Präsident des Interessensverbands und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.



    Über den Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.


    Der am 30. August 2017 gegründete Verband mit Sitz in Frankfurt am Main setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen bei der Kapitalmarktfinanzierung ein und tritt aktiv für die Belange des kapitalmarktorientierten Mittelstandes im Dialog mit der Politik, den Gesetzgebungsorganen, den Aufsichtsbehörden, den Institutionen des Kapitalmarkts, den Interessenverbänden und der Öffentlichkeit ein. Mitglieder sind KMUs, Dienstleister, Finanzinstitute und Medien. Zum Vorstand gehören Ingo Wegerich (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Alexander Starke, Nils Manegold (max 21 AG), Alexander Deuss (mwb fairtrade) sowie Thomas Stewens (BankM).



    Kontakt:

    Interessenverband kapitalmarktorientierter KMU e.V.

    z. H. Ingo Wegerich

    bei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

    An der Welle 10

    60322 Frankfurt am Main

    Tel. +49 69 27229 24875

    E-Mail: ingo.wegerich@luther-lawfirm.com
    http://www.kapitalmarkt-kmu.de/




    Kontakt:

    Klaus-Karl Becker

    BeckerBeratungsGesellschaft (BBG)

    +49 (0) 172 61 41 955

    kkb@b-bg.de



    Ende der Pressemitteilung



    Emittent/Herausgeber: Interessenverband kapitalmarktorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen e.V.



    20.11.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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