70 Millionen Kunden auf einen Streich / Sieben Tipps für Start-ups zur Zusammenarbeit mit Krankenkassen - Seite 2
wird, ist der Bedarf unter Umständen schon gedeckt. Anders sieht es
aus, wenn das Angebot beispielsweise digital statt analog genutzt
werden kann und somit mehr Menschen erreicht, oder wenn es sich um
eine völlig neue Therapieform handelt. Wichtig ist also auch immer
eine gute Marktkenntnis: Erbringt jemand bereits eine ähnliche
Leistung? Steht mein Angebot in Konkurrenz zu etablierten
Versorgungsformen oder ergänzt es sie sinnvoll?
2. Das Produkt muss auf Akzeptanz bei den Versicherten treffen:
Manche Start-ups sind ihrer Zeit einfach ein bisschen zu weit
voraus: Nicht nur bei den Krankenkassen, auch bei den Versicherten
muss selbstverständlich ein Bedarf für ein Produkt vorhanden sein.
Richtet es sich beispielsweise an eine ältere Zielgruppe, zieht diese
aktuell häufig noch den persönlichen Kontakt vor. Eine App für
Demenzkranke ist zwar ein sehr interessanter Ansatz, würde aber
vermutlich aktuell noch vom Großteil der älteren Versicherten nicht
angenommen.
3. Partnerschaften mit Leistungserbringern machen vieles
einfacher:
Je nach Inhalt des Versorgungsangebotes ist es vorteilhaft, wenn
ein Start-up mit zugelassenen Leistungserbringern (wie Ärzten,
Kliniken oder Therapeuten) zusammenarbeitet. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen machen Verträge über digitale Versorgungsangebote
zwischen Kasse und Start-up momentan zum Teil noch schwierig.
Deutlich unkomplizierter ist es für Krankenkassen, einen Vertrag zu
schließen, an dem zusätzlich auch zugelassene Leistungserbringer
beteiligt sind. Kooperierende Ärzte oder Therapeuten können außerdem
beurteilen, ob das Angebot zur Erkrankung des Patienten passt und
überprüfen, inwiefern die Leistung den weiteren Krankheits- oder
Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann. Insgesamt ist die
Akzeptanz bei Ärzten und Therapeuten sehr wichtig für ein Start-up,
wenn es deren Therapie unterstützt. Um Kooperationsmöglichkeiten
auszuloten, sprechen Unternehmen am besten den jeweils passenden
Verband an, zum Beispiel einen Fachärzteverband.
4. Wirkung und Nutzen müssen nachweisbar sein:
Gesetzliche Krankenversicherungen sind an zahlreiche Regulierungen
gebunden und müssen das Geld ihrer Versicherten wirtschaftlich
einsetzen. Experimente können sie sich daher nicht erlauben. Um mit
größerer Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen zu werden, sollten
Produkte oder Dienstleistungen daher mit der CE-Zertifizierung als
Medizinprodukt klassifiziert sein. Da die neue
EU-Medizinprodukteverordnung ab Mai 2020 für alle Unternehmen
verpflichtend gilt und Auswirkungen auf die Klassifizierung von
Medizinprodukten hat, sollten sich Gründer frühzeitig hierüber
voraus: Nicht nur bei den Krankenkassen, auch bei den Versicherten
muss selbstverständlich ein Bedarf für ein Produkt vorhanden sein.
Richtet es sich beispielsweise an eine ältere Zielgruppe, zieht diese
aktuell häufig noch den persönlichen Kontakt vor. Eine App für
Demenzkranke ist zwar ein sehr interessanter Ansatz, würde aber
vermutlich aktuell noch vom Großteil der älteren Versicherten nicht
angenommen.
3. Partnerschaften mit Leistungserbringern machen vieles
einfacher:
Je nach Inhalt des Versorgungsangebotes ist es vorteilhaft, wenn
ein Start-up mit zugelassenen Leistungserbringern (wie Ärzten,
Kliniken oder Therapeuten) zusammenarbeitet. Die rechtlichen
Rahmenbedingungen machen Verträge über digitale Versorgungsangebote
zwischen Kasse und Start-up momentan zum Teil noch schwierig.
Deutlich unkomplizierter ist es für Krankenkassen, einen Vertrag zu
schließen, an dem zusätzlich auch zugelassene Leistungserbringer
beteiligt sind. Kooperierende Ärzte oder Therapeuten können außerdem
beurteilen, ob das Angebot zur Erkrankung des Patienten passt und
überprüfen, inwiefern die Leistung den weiteren Krankheits- oder
Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann. Insgesamt ist die
Akzeptanz bei Ärzten und Therapeuten sehr wichtig für ein Start-up,
wenn es deren Therapie unterstützt. Um Kooperationsmöglichkeiten
auszuloten, sprechen Unternehmen am besten den jeweils passenden
Verband an, zum Beispiel einen Fachärzteverband.
4. Wirkung und Nutzen müssen nachweisbar sein:
Gesetzliche Krankenversicherungen sind an zahlreiche Regulierungen
gebunden und müssen das Geld ihrer Versicherten wirtschaftlich
einsetzen. Experimente können sie sich daher nicht erlauben. Um mit
größerer Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen zu werden, sollten
Produkte oder Dienstleistungen daher mit der CE-Zertifizierung als
Medizinprodukt klassifiziert sein. Da die neue
EU-Medizinprodukteverordnung ab Mai 2020 für alle Unternehmen
verpflichtend gilt und Auswirkungen auf die Klassifizierung von
Medizinprodukten hat, sollten sich Gründer frühzeitig hierüber