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     467  0 Kommentare 70 Millionen Kunden auf einen Streich / Sieben Tipps für Start-ups zur Zusammenarbeit mit Krankenkassen - Seite 2


    wird, ist der Bedarf unter Umständen schon gedeckt. Anders sieht es
    aus, wenn das Angebot beispielsweise digital statt analog genutzt
    werden kann und somit mehr Menschen erreicht, oder wenn es sich um
    eine völlig neue Therapieform handelt. Wichtig ist also auch immer
    eine gute Marktkenntnis: Erbringt jemand bereits eine ähnliche
    Leistung? Steht mein Angebot in Konkurrenz zu etablierten
    Versorgungsformen oder ergänzt es sie sinnvoll?

    2. Das Produkt muss auf Akzeptanz bei den Versicherten treffen:

    Manche Start-ups sind ihrer Zeit einfach ein bisschen zu weit
    voraus: Nicht nur bei den Krankenkassen, auch bei den Versicherten
    muss selbstverständlich ein Bedarf für ein Produkt vorhanden sein.
    Richtet es sich beispielsweise an eine ältere Zielgruppe, zieht diese
    aktuell häufig noch den persönlichen Kontakt vor. Eine App für
    Demenzkranke ist zwar ein sehr interessanter Ansatz, würde aber
    vermutlich aktuell noch vom Großteil der älteren Versicherten nicht
    angenommen.

    3. Partnerschaften mit Leistungserbringern machen vieles
    einfacher:

    Je nach Inhalt des Versorgungsangebotes ist es vorteilhaft, wenn
    ein Start-up mit zugelassenen Leistungserbringern (wie Ärzten,
    Kliniken oder Therapeuten) zusammenarbeitet. Die rechtlichen
    Rahmenbedingungen machen Verträge über digitale Versorgungsangebote
    zwischen Kasse und Start-up momentan zum Teil noch schwierig.
    Deutlich unkomplizierter ist es für Krankenkassen, einen Vertrag zu
    schließen, an dem zusätzlich auch zugelassene Leistungserbringer
    beteiligt sind. Kooperierende Ärzte oder Therapeuten können außerdem
    beurteilen, ob das Angebot zur Erkrankung des Patienten passt und
    überprüfen, inwiefern die Leistung den weiteren Krankheits- oder
    Heilungsverlauf positiv beeinflussen kann. Insgesamt ist die
    Akzeptanz bei Ärzten und Therapeuten sehr wichtig für ein Start-up,
    wenn es deren Therapie unterstützt. Um Kooperationsmöglichkeiten
    auszuloten, sprechen Unternehmen am besten den jeweils passenden
    Verband an, zum Beispiel einen Fachärzteverband.

    4. Wirkung und Nutzen müssen nachweisbar sein:

    Gesetzliche Krankenversicherungen sind an zahlreiche Regulierungen
    gebunden und müssen das Geld ihrer Versicherten wirtschaftlich
    einsetzen. Experimente können sie sich daher nicht erlauben. Um mit
    größerer Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen zu werden, sollten
    Produkte oder Dienstleistungen daher mit der CE-Zertifizierung als
    Medizinprodukt klassifiziert sein. Da die neue
    EU-Medizinprodukteverordnung ab Mai 2020 für alle Unternehmen
    verpflichtend gilt und Auswirkungen auf die Klassifizierung von
    Medizinprodukten hat, sollten sich Gründer frühzeitig hierüber
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    70 Millionen Kunden auf einen Streich / Sieben Tipps für Start-ups zur Zusammenarbeit mit Krankenkassen - Seite 2 In Deutschland sind 90 Prozent der Menschen gesetzlich krankenversichert. Schafft es ein Start-up aus dem Gesundheitsbereich, in das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen zu werden, gewinnt es sofort rund 70 …

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