70 Millionen Kunden auf einen Streich / Sieben Tipps für Start-ups zur Zusammenarbeit mit Krankenkassen - Seite 3
informieren, denn die Zertifizierung nimmt einige Zeit in Anspruch.
Im Idealfall gibt es über die Klassifizierung als Medizinprodukt
hinaus bereits wissenschaftliche Studien, die die Wirksamkeit oder
den Nutzen des Produkts belegen. Langjährige wissenschaftliche
Studien sind für Start-ups natürlich schwer durchzuführen. Liegen
diese noch nicht vor, ist es dennoch möglich, mit einer
Krankenversicherung gemeinsam ein Pilotprojekt zu starten, das auch
den Nutzen eines Angebotes evaluiert - eventuell sogar mit einer
Uniklinik zusammen.
5. Das Thema Datenschutz ist noch präsenter als in anderen
Branchen:
Extrem wichtig ist auch das Thema Datenschutz: Da die GKV über
besonders zu schützende Sozialdaten ihrer Versicherten verfügt,
darunter Informationen über den Gesundheitszustand einer Person,
gelten hier noch einmal strengere Vorgaben für den Datenschutz als
anderswo. Das bedeutet unter anderem für Start-ups, die mit der GKV
kooperieren möchten, dass ihre Server am besten in Deutschland stehen
sollten und dass darüber hinaus hohe Anforderungen in Sachen
Registrierungs- und Authentifizierungsprozessen bestehen.
6. Genug Zeit einplanen:
Der Prozess von der Kontaktaufnahme bis zur Vertragsunterzeichnung
dauert aufgrund der gesetzlichen Regelungen je nach Komplexität
häufig ein bis zwei Jahre. Damit rechnen Start-ups oft nicht. Liegt
die Auftragssumme über einer bestimmten Höhe, müssen Krankenkassen
Verträge sogar EU-weit ausschreiben, was weitere Zeit kostet. Das
geht bei Nicht-Gesundheitsdienstleistungen (wie bei Unternehmen, die
Arzttermine vermitteln) bei einer Auftragssumme von rund 221.000 Euro
auf vier Jahre gerechnet los, bei Gesundheitsdienstleistungen
(darunter Therapieangebote oder Hilfsmittel) ab circa 750.000 Euro
innerhalb von vier Jahren.
7. Kontakt zu den richtigen Personen aufbauen:
Wie überall sonst gilt auch hier: Ein gutes Netzwerk ist der
Schlüssel zum Erfolg. Kontakte zu Krankenkassen lassen sich auf
thematisch passenden Tagungen und Kongressen knüpfen, oder auch über
Initiativen wie den Healthy Hub, den die SBK und vier weitere
Krankenkassen ins Leben gerufen haben. 2019 startet der zweite Call
für Start-ups aus dem Bereich Digital Health. Ein weiterer, wenn auch
deutlich aufwändigerer Weg führt über den Innovationsfonds des
Gemeinsamen Bundesausschusses, der den Leistungskatalog der GKV
festlegt. Bei der Bewerbung sind bereits vorhandene Partnerschaften
mit Leistungserbringern und Krankenkassen ebenfalls von großem
Vorteil. Gelingt es Start-ups, vom Innovationsfonds gefördert zu
werden, können sie es schlussendlich sogar in die Regelversorgung der
besonders zu schützende Sozialdaten ihrer Versicherten verfügt,
darunter Informationen über den Gesundheitszustand einer Person,
gelten hier noch einmal strengere Vorgaben für den Datenschutz als
anderswo. Das bedeutet unter anderem für Start-ups, die mit der GKV
kooperieren möchten, dass ihre Server am besten in Deutschland stehen
sollten und dass darüber hinaus hohe Anforderungen in Sachen
Registrierungs- und Authentifizierungsprozessen bestehen.
6. Genug Zeit einplanen:
Der Prozess von der Kontaktaufnahme bis zur Vertragsunterzeichnung
dauert aufgrund der gesetzlichen Regelungen je nach Komplexität
häufig ein bis zwei Jahre. Damit rechnen Start-ups oft nicht. Liegt
die Auftragssumme über einer bestimmten Höhe, müssen Krankenkassen
Verträge sogar EU-weit ausschreiben, was weitere Zeit kostet. Das
geht bei Nicht-Gesundheitsdienstleistungen (wie bei Unternehmen, die
Arzttermine vermitteln) bei einer Auftragssumme von rund 221.000 Euro
auf vier Jahre gerechnet los, bei Gesundheitsdienstleistungen
(darunter Therapieangebote oder Hilfsmittel) ab circa 750.000 Euro
innerhalb von vier Jahren.
7. Kontakt zu den richtigen Personen aufbauen:
Wie überall sonst gilt auch hier: Ein gutes Netzwerk ist der
Schlüssel zum Erfolg. Kontakte zu Krankenkassen lassen sich auf
thematisch passenden Tagungen und Kongressen knüpfen, oder auch über
Initiativen wie den Healthy Hub, den die SBK und vier weitere
Krankenkassen ins Leben gerufen haben. 2019 startet der zweite Call
für Start-ups aus dem Bereich Digital Health. Ein weiterer, wenn auch
deutlich aufwändigerer Weg führt über den Innovationsfonds des
Gemeinsamen Bundesausschusses, der den Leistungskatalog der GKV
festlegt. Bei der Bewerbung sind bereits vorhandene Partnerschaften
mit Leistungserbringern und Krankenkassen ebenfalls von großem
Vorteil. Gelingt es Start-ups, vom Innovationsfonds gefördert zu
werden, können sie es schlussendlich sogar in die Regelversorgung der