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    ROUNDUP  288  0 Kommentare Eilantrag zu Dieselfahrverbot abgelehnt - Berufung zugelassen

    FRANKFURT/KASSEL (dpa-AFX) - Dieselfahrverbote in Frankfurt sind bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung abgewendet. Der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ab. Sie hatte durchsetzen wollen, dass die Fahrverbote trotz des laufenden Rechtsstreits mit dem Land zum 1. Februar 2019 umgesetzt werden. Gleichzeitig ließ der VGH die Berufung des Landes Hessen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden wegen "ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zu. (Aktenzeichen 9 A 2037/18.Z und 9 B 2118/19)

    Eine Überschreitung von Schadstoff-Grenzwerten in der Luft führe nicht automatisch zur Verhängung von Fahrverboten, sagte ein VGH-Sprecher. Denn weder das Immissionsschutzgesetz noch die zugrunde liegende EU-Richtlinie verpflichteten das Land, Schadstoffe zu minimieren. Stattdessen gehe es um die Einhaltung eines durchschnittlichen Stickstoffdioxid-Grenzwertes. Fahrverbote kämen nur als letztes Mittel in Betracht, diese Grenzwerte zu erreichen. Zuvor müssten alle anderen Schritte und streckenbezogene Fahrverbote geprüft werden.

    Eine Eilbedürftigkeit sahen die Richter nicht, weil die Gesundheitsgefahr für Anwohner an betroffenen Strecken weder festgestellt, noch bewertet worden sei. Die Datengrundlage für die gesundheitlichen Auswirkungen von Stickstoffdioxid seien unsicher.

    Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Wiesbaden von September hatte ein großflächiges Fahrverbot in Frankfurt für ältere Autos vorgesehen. Konkret waren demnach zunächst von Februar 2019 an Dieselfahrzeuge mit Euro-4-Motoren sowie Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2 betroffen. Vom 1. September an sollten auch Euro-5-Diesel tabu sein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten gegen Hessen geklagt. Wann die Berufung gegen das Urteil verhandelt wird, steht laut dem VGH noch nicht fest.

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    Mit "Freude und Erleichterung" reagierte Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs. Fahrverbote für Frankfurt seien damit "zunächst abgewendet". Er hoffe, dass auch im nun anstehenden Hauptverfahren Fahrverbote verhindert werden können. Dafür müsse die Stadt die Schadstoffbelastung weiter senken./geh/DP/nas




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