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    PTA-HV  1162  0 Kommentare S&T AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

    Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

    Linz (pta001/22.12.2018/10:00) - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der S&T AG (die "Gesellschaft") am Dienstag, dem 15. Januar 2019, um 10:00 Uhr, im TechCenter Linz, Hafenstraße 47-51, 4020 Linz, ein.

    A. Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)

    1. Beschlussfassung über
    a) die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Absatz 1 Z 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft,
    b) bei gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Absatz 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Anbot unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) zu beschließen, sowie
    c) die Ermächtigung des Vorstands, erforderlichenfalls das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

    2. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 159 Abs 3 AktG für die Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates binnen fünf Jahren ab Eintragung der Satzungsänderung im Firmenbuch um bis zu EUR 1.000.000,00 bedingt zu erhöhen und die Ermächtigung des Aufsichtsrats, die Satzung gemäß § 145 AktG zum Zweck der Anpassung des bedingten Kapitals in der Satzung an das tatsächliche bedingte Kapital zu ändern (Genehmigtes Bedingtes Kapital 2019) und die entsprechenden Satzungsänderungen.

    B. Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)

    Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 25. Dezember 2018 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at zugänglich:

    Lesen Sie auch

    * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2
    * Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1
    * Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats zu Punkt 2 der Tagesordnung
    * Satzungsgegenüberstellung
    * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
    * vollständiger Text dieser Einberufung.

    C. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

    1. Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
    Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19. Tag vor der außerordentlichen Hauptversammlung, somit am 27. Dezember 2018, der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, Industriezeile 35, zH Frau Alexandra Habekost, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

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