HAHN Rechtsanwälte klagt gegen BMW auf Schadensersatz für geschädigten Diesel-Besitzer - Seite 2
internen Tests" festgestellt worden sei, dass eine korrekt
entwickelte Software einigen dafür nicht geeigneten Modell-Versionen
irrtümlich zugeordnet wurde. Der Regenerationszyklus des
NOx-Speicherkatalysators werde bei den betroffenen Modellen im
Gegensatz zu den Modellen mit dem Kombinationssystem aus SRC und
NOx-Speicherkatalysatorsystem mit demselben Motor nicht häufig genug
ausgelöst. Abhilfe schaffe ein Softwareupdate.
In den Schreiben an die BMW-Besitzer aus Juni 2018 heißt es:
"die Motorsteuerung Ihres Fahrzeugs wurde irrtümlicherweise mit
einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein
Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten
Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden
Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge
mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war. Dies
führt bei längeren Fahrten zu erhöhtem NOx-Emissionen, da die
Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen
erfolgt.
Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem
einwandfreien Zustand befindet. Deshalb müssen die Steuergeräte
programmiert werden. Die BMW AG hat durch Bescheid des
Kraftfahrt-Bundesamtes vom 13.03.2018 Nebenbestimmungen zur
EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges auferlegt erhalten, die im Rahmen
dieses Rückrufes umzusetzen sind."
Nähere Ausführungen zu dem benannten Irrtum der BMW AG sind in den
Schreiben an die BMW-Fahrer nicht enthalten. Das Angebot einer
Hardware-Umrüstung wurde ebenfalls nicht unterbreitet.
Nicht nur Oberklasse betroffen?
Betroffen sollen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht
nur die Oberklasse-Fahrzeuge der BMW AG sein. Von dieser wurde beim
BMW 318d Touring ein NOx-Wert von 525 mg/km gemessen. Somit hat
dieses Dieselfahrzeug in dem Praxistest der Deutschen Umwelthilfe 6,6
Mal mehr NOx als zulässig ausgestoßen.
Den Praxistest des BMW 320d kommentierte der internationale
Verkehrsexperte Axel Friedrich und Leiter der Abgasmessungen im
EKI-Projekt wie folgt:
"Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch
das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die
Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet
ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist
nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht
gedeckt."
Schadensersatz für BMW-Besitzer
Anknüpfungspunkt für die Schadensersatzansprüche der BMW-Besitzer
ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch die BMW AG.
Insofern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung
einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein
Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten
Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden
Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge
mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war. Dies
führt bei längeren Fahrten zu erhöhtem NOx-Emissionen, da die
Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen
erfolgt.
Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem
einwandfreien Zustand befindet. Deshalb müssen die Steuergeräte
programmiert werden. Die BMW AG hat durch Bescheid des
Kraftfahrt-Bundesamtes vom 13.03.2018 Nebenbestimmungen zur
EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges auferlegt erhalten, die im Rahmen
dieses Rückrufes umzusetzen sind."
Nähere Ausführungen zu dem benannten Irrtum der BMW AG sind in den
Schreiben an die BMW-Fahrer nicht enthalten. Das Angebot einer
Hardware-Umrüstung wurde ebenfalls nicht unterbreitet.
Nicht nur Oberklasse betroffen?
Betroffen sollen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht
nur die Oberklasse-Fahrzeuge der BMW AG sein. Von dieser wurde beim
BMW 318d Touring ein NOx-Wert von 525 mg/km gemessen. Somit hat
dieses Dieselfahrzeug in dem Praxistest der Deutschen Umwelthilfe 6,6
Mal mehr NOx als zulässig ausgestoßen.
Den Praxistest des BMW 320d kommentierte der internationale
Verkehrsexperte Axel Friedrich und Leiter der Abgasmessungen im
EKI-Projekt wie folgt:
"Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch
das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die
Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet
ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist
nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht
gedeckt."
Schadensersatz für BMW-Besitzer
Anknüpfungspunkt für die Schadensersatzansprüche der BMW-Besitzer
ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch die BMW AG.
Insofern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung
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