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     728  0 Kommentare HAHN Rechtsanwälte klagt gegen BMW auf Schadensersatz für geschädigten Diesel-Besitzer - Seite 2


    internen Tests" festgestellt worden sei, dass eine korrekt
    entwickelte Software einigen dafür nicht geeigneten Modell-Versionen
    irrtümlich zugeordnet wurde. Der Regenerationszyklus des
    NOx-Speicherkatalysators werde bei den betroffenen Modellen im
    Gegensatz zu den Modellen mit dem Kombinationssystem aus SRC und
    NOx-Speicherkatalysatorsystem mit demselben Motor nicht häufig genug
    ausgelöst. Abhilfe schaffe ein Softwareupdate.

    In den Schreiben an die BMW-Besitzer aus Juni 2018 heißt es:

    "die Motorsteuerung Ihres Fahrzeugs wurde irrtümlicherweise mit
    einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein
    Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten
    Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden
    Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge
    mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war. Dies
    führt bei längeren Fahrten zu erhöhtem NOx-Emissionen, da die
    Regeneration des NOx-Speicherkatalysators nicht wie vorgesehen
    erfolgt.

    Wir wollen sicherstellen, dass sich Ihr Fahrzeug in einem
    einwandfreien Zustand befindet. Deshalb müssen die Steuergeräte
    programmiert werden. Die BMW AG hat durch Bescheid des
    Kraftfahrt-Bundesamtes vom 13.03.2018 Nebenbestimmungen zur
    EG-Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges auferlegt erhalten, die im Rahmen
    dieses Rückrufes umzusetzen sind."

    Nähere Ausführungen zu dem benannten Irrtum der BMW AG sind in den
    Schreiben an die BMW-Fahrer nicht enthalten. Das Angebot einer
    Hardware-Umrüstung wurde ebenfalls nicht unterbreitet.

    Nicht nur Oberklasse betroffen?

    Betroffen sollen nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe nicht
    nur die Oberklasse-Fahrzeuge der BMW AG sein. Von dieser wurde beim
    BMW 318d Touring ein NOx-Wert von 525 mg/km gemessen. Somit hat
    dieses Dieselfahrzeug in dem Praxistest der Deutschen Umwelthilfe 6,6
    Mal mehr NOx als zulässig ausgestoßen.

    Den Praxistest des BMW 320d kommentierte der internationale
    Verkehrsexperte Axel Friedrich und Leiter der Abgasmessungen im
    EKI-Projekt wie folgt:

    "Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch
    das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die
    Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet
    ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist
    nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht
    gedeckt."

    Schadensersatz für BMW-Besitzer

    Anknüpfungspunkt für die Schadensersatzansprüche der BMW-Besitzer
    ist eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung durch die BMW AG.
    Insofern sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt mit der Durchsetzung
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