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     676  0 Kommentare Maritime Behörde legt Hochsee-Gebiete für Windenergie-Ausbau fest

    HAMBURG/ROSTOCK (dpa-AFX) - Für den Ausbau der Windenergie auf Nord- und Ostsee liegen die Gebiete weitestgehend fest. Der Flächenentwicklungsplan (FEP) solle bis spätestens 30. Juni veröffentlicht werden, kündigte die Präsidentin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Karin Kammann-Klippstein, am Dienstag in Hamburg an. "Der FEP ist ein wesentliches Instrument zur Erreichung der gesetzlichen Ausbauziele für Offshore-Windenergie." Er werde auch den Verlauf der Offshore-Anbindungsleitungen festlegen. Außerdem könne er fortgeschrieben werden und Bereiche für besondere Energiegewinnung ausweisen. Das BSH ist auch Planfeststellungsbehörde für Offshore-Windparks, in denen Wasserstoff produziert werden kann.

    In der deutschen Nordsee waren Ende vergangenen Jahres 15 Windparks mit rund 1000 Windrädern in Betrieb. Sind die vier derzeit in Bau befindlichen Anlagen fertig, wird von der Nordsee aus von 1251 Windrädern Strom geliefert, wie das BSH berichtete. In der Ostsee sind drei Windparks mit 210 Rädern im Betrieb. In beiden Meeren sei derzeit eine Kapazität von 7100 Megawatt im Bau, installiert oder in Betrieb.

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    Das bis 2020 von der Bundesregierung festgelegte Ausbauziel liegt bei 6500 Megawatt, bis zum Jahr 2030 sind es 15 000 Megawatt. Das stelle der FEP sicher, kündigte die BSH-Präsidentin an. Fachverbände der Windenergie-Branche hatten zu Wochenbeginn bei der Bundesregierung einen deutlich schnelleren Ausbau angemahnt. Der Anteil der Offshore-Windparks an der Stromerzeugung liegt nach Verbandsangaben bei derzeit rund 3,0 Prozent.

    Einen anderen Aufbau treibt das BSH selbst voran. In Bremerhaven und Kiel wurden Geräte in Betrieb genommen, die die Abgasfahne vorbeifahrender Schiffe messen. Die nächste Messstation solle in Rostock installiert werden, kündigte BSH-Abteilungsleiter Bernd Brügge an. Außerdem soll in diesem Jahr eine mobile Station auf Schiffen der Bundespolizei getestet werden.

    Ergeben Messungen einen Verstoß gegen die Grenzwerte für den Schwefelanteil in den Schiffsemissionen, unterrichtet das BSH die Wasserschutzpolizei. "Die meisten Schiffe halten die international festgelegten Grenzwerte ein - zum Schutz der Meeresumwelt", berichtete die BSH-Präsidentin. Von den mehr als 17 000 analysierten Abgasfahnen hätten 2018 fast alle (99 Prozent) auf einen regelkonformen Schiffsbetrieb hingewiesen.

    In Nord- und Ostsee dürfen Handels- und Kreuzfahrtschiffe seit 2015 nur noch Treibstoff mit 0,1 Prozent Schwefelgehalt einsetzen. Vom 1. Januar 2020 gelten nach Bestimmungen der International Maritime Organization (IMO) auch auf hoher See strengere Vorschriften: der Schwefelgehalt darf nur 0,5 Prozent statt bisher 3,5 Prozent betragen - oder die Abgase müssen an Bord vom Schwefel gereinigt werden.

    Neben der Zentrale in Hamburg unterhält das BSH einen zweiten Standort in Rostock und hat 850 insgesamt Beschäftigte./akp/DP/jha





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