checkAd

    Sprengkraft durch EuGH-Vorlage  805  0 Kommentare Immobilienkredite im Wert von 1,18 Billionen Euro angreifbar

    Berlin (ots) - Unverhofft kommt oft: "Das Landgericht Saarbrücken
    beschert mit seinem Beschluss der Vorlage an den EuGH allen
    Verbrauchern ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk", sagt Dr. Timo
    Gansel, Rechtsanwalt und Entdecker des Widerrufsjokers. Sein Kollege
    Thomas Röske, der die Vorlage beim EuGH in einem Verfahren
    durchgesetzt hat, spricht sogar von einem "Wintermärchen für
    Verbraucher".

    Die Entscheidung des Landgerichts (LG) Saarbrücken (AZ 1 O 164/18)
    erschüttert daher die Banken - ihnen droht jetzt eine neue
    Widerrufswelle. Bei einem Kreditvolumen von 1,18 Billionen Euro im
    Zeitraum von Juni 2010 bis einschließlich März 2016 allein an
    Immobiliendarlehen für Verbraucher, ist dies ein erneutes
    Schreckensszenario für die Banken. Aber für Verbraucher ist es eine
    großartige Chance.

    Wenn Banken in ihren Verträgen Fehler machen, insbesondere in den
    Widerrufsinformationen, kann der Verbraucher mit dem Widerruf ganz
    elegant und ohne Strafzahlungen den Vertrag vorzeitig ablösen. Auch
    wer schon eine Strafzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) an die Bank
    zahlen musste, kann diese mit dem sogenannten Widerrufsjoker
    zurückfordern.

    Um diese Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist geht es:

    Widerrufsrecht
    Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14
    Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
    widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber
    erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Abs.
    2 BGB (z.B. zur Angabe des Darlehens, Angabe zum
    Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.

    Diese hier genannte Formulierung findet sich in nahezu jedem
    Immobilienkreditvertrag, der zwischen dem 11.06.2010 und dem
    20.03.2016 in Deutschland abgeschlossen wurde. Sogar in allen
    sonstigen Verbraucherkrediten ist diese Formulierung über diesen
    Zeitraum hinaus häufig zu finden. Das gesamte Kreditvolumen liegt
    damit also noch deutlich höher als 1,18 Billionen Euro.

    Mit dem Beschluss des LG Saarbrücken, die Klausel zum Beginn der
    Widerrufsfrist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung
    vorzulegen, befürchten die Banken eine weitere Widerrufswelle, die
    sie durch eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem
    Jahr 2016 eigentlich schon gestoppt sahen.

    Alleine durch die Vorlage beim EuGH sind die Karten jetzt neu
    gemischt und der sogenannte Widerrufsjoker ist wieder da. Verbraucher
    sind erneut in einer erstarkten Position, wenn sie in Verhandlung mit
    der Bank treten. Alle Verbraucher können nämlich auf eine deutlich
    stärkere Verhandlungsbereitschaft und ein größeres Entgegenkommen der
    Seite 1 von 2



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Sprengkraft durch EuGH-Vorlage Immobilienkredite im Wert von 1,18 Billionen Euro angreifbar Unverhofft kommt oft: "Das Landgericht Saarbrücken beschert mit seinem Beschluss der Vorlage an den EuGH allen Verbrauchern ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk", sagt Dr. Timo Gansel, Rechtsanwalt und Entdecker des Widerrufsjokers. Sein Kollege …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer