Sprengkraft durch EuGH-Vorlage
Immobilienkredite im Wert von 1,18 Billionen Euro angreifbar
Berlin (ots) - Unverhofft kommt oft: "Das Landgericht Saarbrücken
beschert mit seinem Beschluss der Vorlage an den EuGH allen
Verbrauchern ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk", sagt Dr. Timo
Gansel, Rechtsanwalt und Entdecker des Widerrufsjokers. Sein Kollege
Thomas Röske, der die Vorlage beim EuGH in einem Verfahren
durchgesetzt hat, spricht sogar von einem "Wintermärchen für
Verbraucher".
Die Entscheidung des Landgerichts (LG) Saarbrücken (AZ 1 O 164/18)
erschüttert daher die Banken - ihnen droht jetzt eine neue
Widerrufswelle. Bei einem Kreditvolumen von 1,18 Billionen Euro im
Zeitraum von Juni 2010 bis einschließlich März 2016 allein an
Immobiliendarlehen für Verbraucher, ist dies ein erneutes
Schreckensszenario für die Banken. Aber für Verbraucher ist es eine
großartige Chance.
beschert mit seinem Beschluss der Vorlage an den EuGH allen
Verbrauchern ein nachträgliches Weihnachtsgeschenk", sagt Dr. Timo
Gansel, Rechtsanwalt und Entdecker des Widerrufsjokers. Sein Kollege
Thomas Röske, der die Vorlage beim EuGH in einem Verfahren
durchgesetzt hat, spricht sogar von einem "Wintermärchen für
Verbraucher".
Die Entscheidung des Landgerichts (LG) Saarbrücken (AZ 1 O 164/18)
erschüttert daher die Banken - ihnen droht jetzt eine neue
Widerrufswelle. Bei einem Kreditvolumen von 1,18 Billionen Euro im
Zeitraum von Juni 2010 bis einschließlich März 2016 allein an
Immobiliendarlehen für Verbraucher, ist dies ein erneutes
Schreckensszenario für die Banken. Aber für Verbraucher ist es eine
großartige Chance.
Wenn Banken in ihren Verträgen Fehler machen, insbesondere in den
Widerrufsinformationen, kann der Verbraucher mit dem Widerruf ganz
elegant und ohne Strafzahlungen den Vertrag vorzeitig ablösen. Auch
wer schon eine Strafzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) an die Bank
zahlen musste, kann diese mit dem sogenannten Widerrufsjoker
zurückfordern.
Um diese Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist geht es:
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber
erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Abs.
2 BGB (z.B. zur Angabe des Darlehens, Angabe zum
Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Diese hier genannte Formulierung findet sich in nahezu jedem
Immobilienkreditvertrag, der zwischen dem 11.06.2010 und dem
20.03.2016 in Deutschland abgeschlossen wurde. Sogar in allen
sonstigen Verbraucherkrediten ist diese Formulierung über diesen
Zeitraum hinaus häufig zu finden. Das gesamte Kreditvolumen liegt
damit also noch deutlich höher als 1,18 Billionen Euro.
Mit dem Beschluss des LG Saarbrücken, die Klausel zum Beginn der
Widerrufsfrist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung
vorzulegen, befürchten die Banken eine weitere Widerrufswelle, die
sie durch eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem
Jahr 2016 eigentlich schon gestoppt sahen.
Alleine durch die Vorlage beim EuGH sind die Karten jetzt neu
gemischt und der sogenannte Widerrufsjoker ist wieder da. Verbraucher
sind erneut in einer erstarkten Position, wenn sie in Verhandlung mit
der Bank treten. Alle Verbraucher können nämlich auf eine deutlich
stärkere Verhandlungsbereitschaft und ein größeres Entgegenkommen der
Widerrufsinformationen, kann der Verbraucher mit dem Widerruf ganz
elegant und ohne Strafzahlungen den Vertrag vorzeitig ablösen. Auch
wer schon eine Strafzahlung (Vorfälligkeitsentschädigung) an die Bank
zahlen musste, kann diese mit dem sogenannten Widerrufsjoker
zurückfordern.
Um diese Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist geht es:
Widerrufsrecht
Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber
erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach §492 Abs.
2 BGB (z.B. zur Angabe des Darlehens, Angabe zum
Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
Diese hier genannte Formulierung findet sich in nahezu jedem
Immobilienkreditvertrag, der zwischen dem 11.06.2010 und dem
20.03.2016 in Deutschland abgeschlossen wurde. Sogar in allen
sonstigen Verbraucherkrediten ist diese Formulierung über diesen
Zeitraum hinaus häufig zu finden. Das gesamte Kreditvolumen liegt
damit also noch deutlich höher als 1,18 Billionen Euro.
Mit dem Beschluss des LG Saarbrücken, die Klausel zum Beginn der
Widerrufsfrist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung
vorzulegen, befürchten die Banken eine weitere Widerrufswelle, die
sie durch eine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem
Jahr 2016 eigentlich schon gestoppt sahen.
Alleine durch die Vorlage beim EuGH sind die Karten jetzt neu
gemischt und der sogenannte Widerrufsjoker ist wieder da. Verbraucher
sind erneut in einer erstarkten Position, wenn sie in Verhandlung mit
der Bank treten. Alle Verbraucher können nämlich auf eine deutlich
stärkere Verhandlungsbereitschaft und ein größeres Entgegenkommen der