Aon veröffentlicht Ankündigung in Übereinstimmung mit aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Irland
LONDON, 6. März 2019 /PRNewswire/ -- Aon plc (NYSE: AON) (das „Unternehmen") nimmt jüngste Medienspekulationen in Bezug auf Willis Towers Watson zur Kenntnis.
Das Unternehmen bestätigt, dass es sich in den Anfangsstadien eines möglichen All-Share-Unternehmenszusammenschlusses mit Willis Towers Watson befindet. Das Unternehmen betont, dass sich seine Bewertung einer potenziellen Transaktion zu diesem Zeitpunkt erst im Vorstadium befindet und dass daher keinerlei Gewissheit besteht, dass eine Transaktion stattfinden wird und welche Form oder Bedingungen eine mögliche Transaktion annehmen wird.
Eine weitere Ankündigung folgt zu gegebener Zeit und unter den entsprechenden Voraussetzungen.
In Übereinstimmung mit Regel 2.4 der irischen Übernahmevorschriften (Irish Takeover Rules) behält sich Aon das Recht vor, die Art bzw. Zusammensetzung der Gegenleistung zu ändern.
Informationen zu Aon
Aon plc (NYSE:AON) ist ein führendes globales Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen, das eine
breite Palette von Lösungen zu den Themen Risiko, Altersversorgung und Gesundheit anbietet. Weltweit arbeiten für Aon 50.000 Mitarbeiter in 120 Ländern, die unseren Klienten mithilfe
unserer firmeneigenen Daten und Analysemittel Resultate in Form der nötigen Informationen zur Reduzierung der Volatilität und zur Leistungsverbesserung bringen.
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen gemäß der Definition des Private Securities
Litigation Reform Act von 1995. Diese vorausschauenden Aussagen basieren auf den Meinungen und Annahmen des Managements und beruhen auf den dem Management derzeit zur Verfügung stehenden
Informationen. Wörter wie „glauben", „vorhersehen", „schätzen", „erwarten", „beabsichtigen", „prognostizieren", „planen" und ähnliche Ausdrücke sowie die Angabe von Zeitpunkten in der
Zukunft weisen darauf hin, dass es sich um zukunftsbezogene Aussagen handelt. Das Management ist zwar überzeugt, dass die in diesen vorausschauenden Aussagen enthaltenen Erwartungen
vertretbar sind, kann jedoch nicht garantieren, dass sich diese Erwartungen als richtig erweisen werden. Diese zukunftsbezogenen Aussagen bergen Risiken und Unsicherheiten, die zu
wesentlichen Unterschieden zwischen den tatsächlichen und den in den zukunftsbezogenen Aussagen prognostizierten Ereignissen führen können. Solche Faktoren umfassen u. a. die
Möglichkeit, dass eine Transaktion nicht ausgeführt und/oder ein Angebot nicht gemacht wird, dass die nötigen Genehmigungen von Aktionären oder Behörden nicht erteilt, die Finanzierung nicht
genehmigt oder andere Bedingungen für eine potenzielle Transaktion nicht erfüllt werden, die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf den Marktpreis unserer A-Stammaktien und unsere
Betriebsergebnisse aus einem beliebigen Grund, darunter und ohne Einschränkungen eine nicht vollendete Transaktion, Nichterhalt der erwarteten Gewinne aus einer Transaktion, negative Auswirkungen
einer Bekanntmachung oder der Vollendung bzw. Nichtvollendung einer Transaktion zum Marktpreis unserer A-Stammaktien, erhebliche Transaktionskosten und/oder unbekannte Verbindlichkeiten und
allgemeine wirtschaftliche und geschäftliche Bedingungen, die sich im Anschluss an eine Transaktion auf die fusionierten Unternehmen auswirken. Wir empfehlen, kein unangemessenes
Vertrauen in zukunftsbezogene Aussagen zu setzen, da diese nur für den Tag gelten, an dem sie gemacht werden. Diese Aussagen unterliegen bestimmten Risiken, Ungewissheiten und
Annahmen.