Steuern: Die Anlage KAP und ihre neuen Ableger
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Wichtig für Ihre Steuererklärung: Die Anlage KAP hat Zuwachs bekommen. Ab 2018 gibt es neben der Anlage KAP die weiteren Anlagen KAP-INV und KAP-BET zu beachten. Eine kurze Erklärung der neuen
Anlagen und wer sie auszufüllen hat.
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Anlage KAP
Bisher hatten Anleger mit Kapitaleinkünften – wenn überhaupt – nur die Anlage KAP auszufüllen. Ab 2018 hat sich das geändert. Die Positionen „Investmenterträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“, bisher in Zeile 14 zu erfassen und „Kapitalerträge aus Beteiligungen“, bisher ab Zeile 31 zu erfassen, wurden aus der Anlage KAP entfernt. Für diese Kapitalerträge wurden eigene, neue Anlagen geschaffen.
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