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    DGAP-Adhoc  5226  0 Kommentare Wirecard AG: Externe Untersuchung stellt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard fest





    DGAP-Ad-hoc: Wirecard AG / Schlagwort(e): Stellungnahme


    Wirecard AG: Externe Untersuchung stellt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard fest


    26.03.2019 / 13:59 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Die Kanzlei Rajah & Tann LL.P. Singapore hat eine Zusammenfassung der Feststellungen ihrer unabhängigen Untersuchung zur Verfügung gestellt. Die Untersuchung bezieht sich auf Vorwürfe hinsichtlich bestimmter Transaktionen und Corporate Governance Fragen bei verschiedenen Wirecard Tochtergesellschaften in Asien, die durch einen Hinweisgeber in Singapur ausgelöst und in dem vorläufigen Bericht von Rajah & Tann vom 4. Mai 2018 dargestellt wurden.


    Die Untersuchung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlüsse der Wirecard Gruppe festgestellt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Umsatz von 2,5 Mio. EUR fälschlicherweise verbucht, was im Rahmen des Konzernabschlusses 2018 rückwirkend für 2017 korrigiert wird und durch andere identifizierte positive Korrekturen kompensiert wird. Weiterhin, wurde während des Geschäftsjahres 2018 ein Vermögensgegenstand von 3 Mio. EUR für einen Zeitraum von einer Woche fälschlicherweise bilanziert, was sich aber nicht im Jahresabschluss 2018 auswirkt. Zudem wurden Entwürfe von Verträgen vorbereitet und im Namen der Gesellschaft unterschrieben, jedoch nicht abgeschlossen. Diese Vorgänge betrafen Vereinbarungen, denen möglicherweise keine tatsächlichen Geschäftsvorgänge zu Grunde lagen. Mit Ausnahme einer Transaktion in Höhe von ca. TEUR 63, hat sich keiner der Entwürfe in Buchungen niedergeschlagen oder zu Zu- oder Abflüssen bei Tochtergesellschaften geführt. 


    Darüber hinaus hat Rajah & Tann weitere Feststellungen gemacht, die sich insbesondere auf die Nachvollziehbarkeit von Zahlungen anhand vorliegender Verträge sowie den Abschluss von gruppeninternen Verträgen für Wirecard Tochtergesellschaften ohne die erforderliche Vollmacht beziehen. 


    Die unabhängige Untersuchung hat zu keinen Feststellungen betreffend sog. "round-tripping" oder Korruption geführt. 


    Aus den Untersuchungen haben sich auch keine Erkenntnisse über eine strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard in München/Aschheim ergeben. Einzelne lokale Angestellte in Singapur können sich jedoch möglicherweise nach lokalem Recht strafbar gemacht haben.
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