SinnerSchrader
Gericht bestätigt Höhe der Abfindung
Erfolg für Accenture vor Gericht im Streit um die Höhe der Barabfindung beim mit SinnerSchrader geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. In erster Instanz hat das Landgericht Hamburg
die von der Accenture Digital Holdings GmbH in dem Vertrag angebotene Barabfindung als angemessen beurteilt. Geboten werden je SinnerSchrader Aktie ein Betrag von 10,21 Euro sowie eine jährliche
Ausgleichszahlung in Höhe von brutto ...
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