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    Bankencheck der Verbraucherzentrale NRW zu Baufinanzierungsdarlehen  477  0 Kommentare Hohe Gebühren bei Scheidung

    Düsseldorf (ots) - Wenn ein Ehepaar, das eine gemeinsame Immobilie
    besitzt, sich scheiden lässt, müssen häufig die Finanzierungsverträge
    geändert werden. In der Praxis sind drei gängige Varianten zu
    beobachten:

    - Ein Ex-Partner übernimmt das gemeinsame Eigenheim, und der
    bisherige Mitschuldner steigt aus dem Vertrag aus. Das wird im
    Bankenjargon als "Haftungsentlassung eines Schuldners"
    bezeichnet.

    - Das Eigenheim hat bislang einer der beiden ehemaligen Partner
    allein finanziert. Künftig soll es der andere übernehmen. Dafür
    muss die Bank den Darlehensvertrag auf den neuen Schuldner
    umschreiben.

    - Das Eigenheim wird verkauft, aber einer der Kreditnehmer erwirbt
    direkt im Anschluss eine neue Immobilie. Soll dabei der
    bisherige Kreditvertrag weitergeführt werden, ist eine Änderung
    des Beleihungsobjektes erforderlich, weil die Grundschulden
    ausgetauscht werden müssen.

    In einer Stichprobe wollte die Verbraucherzentrale NRW von zwölf
    Banken wissen, welche Gebühren sie in diesen drei Fällen kassieren.
    Ärgerlich jedoch: Einige Anbieter mochten offenbar ihre Entgelte
    nicht veröffentlicht lesen. Komplett mauerte in der Umfrage die DZ
    Hyp, die als bundesweit tätiger Immobilienfinanzierer der
    Genossenschaftsbanken ihre Darlehen vor allem von Volks- und
    Raiffeisenbanken vermitteln lässt.

    Postbank und Dortmunder Volksbank wiederum blieben im Nebel: Der
    "Arbeitsaufwand" bestimme die Höhe der Gebühr. Als Richtschnur
    sollten Kunden des Dortmunder Institutes dabei mit "mindestens 100
    Euro" rechnen.

    Aber auch die auskunftsfreudigen Banken sorgten für Erstaunen: Nur
    in einem Fall gab`s eine der drei abgefragten Leistungen für unter
    100 Euro. Nach oben konnten die Kassiergelüste oft nur mit
    vierstelligen Beträgen befriedigt werden. Spannen, die eine
    Preispolitik nach Gutsherrenart vermuten lassen.

    Ein Beispiel dafür war die "Haftungsentlassung eines Schuldners"
    bei der Sparkasse Rheine. Wer noch hohe Restschulden auf dem Darlehen
    hatte, konnte hier in eine fiese Gebührenfalle tappen. Es wurden
    nämlich 0,5 Prozent der Kreditsumme, mindestens jedoch 150 Euro
    fällig. Das ergibt bei einem Darlehensstand von 250.000 Euro eine
    Gebühr von horrenden 1250 Euro.

    Die Sparkasse Köln-Bonn verlangte für die Entlassung mindestens
    400 Euro, Santander wiederum 500 Euro. Noch am günstigsten waren DKB,
    ING und Sparda West, die unisono 250 Euro für die Leistung aufriefen.

    Oft doppelt und dreifach teurer wurde es beim Gros der Institute,
    wenn das Darlehen komplett auf einen anderen Schuldner umgeschrieben
    werden sollte. Den günstigsten Fixpreis bot die PSD Westfalen-Lippe
    mit 700 Euro. Sparda West, Santander, ING, DKB und Commerzbank
    folgten mit 750 Euro. Die Sparkasse Köln-Bonn hantierte mit einen
    "Mindestpreis" von 560 Euro.

    Ihre Gebührenfalle bei der Haftungsentlassung hatte die Sparkasse
    Rheine auch bei der Umschreibung aktiviert. Die 0,5 Prozent konnten
    so auch hier bei höheren Darlehenssummen zu einer vierstelligen
    Euro-Explosion führen.

    Bei so viel Chuzpe überrascht es doch, dass ausgerechnet die
    Rheiner den Austausch des Beleihungsobjektes gratis ausführten - als
    einziges Institut des Testfeldes. Das Gros lag hier wieder mal bei
    rund 750 Euro. Unrühmliche Spitzenreiter waren Santander (1000 Euro)
    und Commerzbank (1200).

    Solche willkürlich wirkenden Entgelte legen es nahe, vor dem
    Abschluss einer Baufinanzierung nicht nur die die Höhe der Zinsen,
    sondern auch die Gebühren für Änderungen am Darlehensvertrag zu
    vergleichen. Wenn Banken, wie im Check der Verbrauchzentrale, die
    Sätze für solche Sonderleistungen im Preisverzeichnis verschweigen,
    hilft nur gezieltes Nachfragen. Bieten zwei Institute identische
    Zinskonditionen, sollte der Kreditgeber den Vorzug erhalten, der bei
    einer späteren Änderung des Darlehensvertrags weniger zulangt.

    OTS: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
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    Pressekontakt:
    Georg Tryba
    Tel.: 0211 3809-108
    E-Mail: georg.tryba@verbraucherzentrale.nrw



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