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    DGAP-WpÜG  373  0 Kommentare Angebot zum Erwerb ;





    Zielgesellschaft: Constantin Medien AG; Bieter: Highlight Communications AG

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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    Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines
    öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.
    2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)



    Bieterin:

    Highlight Communications AG
    Netzibodenstrasse 23b
    4133 Pratteln
    Schweiz

    eingetragen im Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft unter
    CHE-100.774.645

    Zielgesellschaft:

    Constantin Medien AG
    Münchener Str. 101 g
    85737 Ismaning
    Deutschland

    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 148760

    ISIN DE0009147207 | WKN: 914720



    Angaben der Bieter:

    Die Highlight Communications AG (die 'Bieterin') hat heute entschieden, ein
    öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG
    in Form eines Barangebots an die Aktionäre der Constantin Medien AG mit
    Sitz in Ismaning, Deutschland (nachfolgend auch die 'Gesellschaft'), zum
    Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber
    lautenden Stückaktien der Constantin Medien AG mit einem rechnerischen
    Anteil am Grundkapital der Constantin Medien AG von je EUR 1,00 (ISIN
    DE0009147207) (die 'Constantin-Aktien') abzugeben (das 'Delisting-
    Angebot'). Die Bieterin hält derzeit unmittelbar 79.44% des Grundkapitals
    der Constantin Medien AG.

    Für jeder der Bieterin eingereichte Constantin-Aktie wird die Bieterin,
    vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen des Mindestpreises und der
    endgültigen Festlegung in der Angebotsunterlage, EUR 2,30 in bar als
    Gegenleistung anbieten.

    Die Bieterin beabsichtigt derzeit, in Abstimmung mit der Gesellschaft den
    Widerruf der Zulassung der Constantin-Aktien zum Handel im regulierten
    Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen (sog. Delisting).

    Das Delisting-Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage
    festgelegten Bestimmungen erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere
    Mitteilungen bezüglich des Delisting-Angebots werden im Internet unter
    http://www.offerdelisting.com veröffentlicht.

    Wichtige Hinweise:

    Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und ist weder ein
    Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
    Verkauf von Aktien der Constantin Medien AG. Die endgültigen Bedingungen
    des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende
    Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der
    Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
    in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den
    endgültigen Bedingungen und Bestimmungen des Delisting-Angebots, soweit
    rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

    Investoren und Aktionären der Constantin Medien AG wird dringend empfohlen,
    die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
    Delisting-Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt
    gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
    Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat
    einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der
    Angebotsunterlage und des Delisting-Angebots zu erhalten.

    Pratteln, den 20. Juni 2019

    Highlight Communications AG

    Ende der WpÜG-Meldung

    20.06.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
    Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
    DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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    Notiert: Bietergesellschaft (Highlight Communications AG):
    Regulierter
    Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
    Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
    Exchange

    Zielgesellschaft:
    Regulierter Markt in Frankfurt (Prime
    Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,
    Stuttgart, Tradegate Exchange





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