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MAX Automation SE beschließt nach gründlicher Prüfung die Schließung der IWM Automation Bodensee
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MAX Automation SE beschließt nach gründlicher Prüfung die Schließung der IWM Automation Bodensee
Düsseldorf, 25. Juni 2019 - Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA58) setzt ihr Desinvestmentprogramm zur Verbesserung von Rentabilität und Risikoprofil konsequent um. Nach gründlicher Prüfung von Alternativen, inkl. einer Veräußerung, hat der Verwaltungsrat der MAX Automation SE heute die Schließung der verlustreichen Tochtergesellschaft IWM Automation Bodensee GmbH in Bermatingen zum 31. Dezember 2019 beschlossen. Noch abzuarbeitende Kundenprojekte sollen geordnet beendet werden. Die Belastungen durch die Fortführung der Geschäftstätigkeit würden ohne Aussicht auf eine erfolgreiche Restrukturierung über den Aufwendungen der Abwicklung liegen. Bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 hatte IWM Automation Bodensee GmbH als verlustreichstes Portfoliounternehmen zu angepassten Ergebniserwartungen der MAX Automation Gruppe für 2018 geführt.
"Die Schließung der IWM Automation Bodensee GmbH ist ein alternativloser Schritt. Wir sind uns der sozialen Verantwortung für die betroffenen Mitarbeiter bewusst und bedauern sehr, diesen Schritt gehen zu müssen. Angesichts der seit Jahren vorliegenden Verluste der Gesellschaft und dem hohen Finanzbedarf sehen wir leider keine Möglichkeit mehr für eine nachhaltige Fortführung der Gesellschaft. Letztendlich unterstreichen wir mit der Schließung unsere Entscheidung, uns im Interesse der MAX Automation Gruppe konsequent auf das starke Kerngeschäft zu konzentrieren", erläutert Andreas Krause, Vorsitzender des Management Boards und CFO der MAX Automation SE. Von der Schließung sind rund 100 Arbeitsplätze am Sitz der IWM Automation Bodensee GmbH in Bermatingen betroffen. Ein Sozialpaket sowie die Einrichtung einer Transfergesellschaft sollen die Folgen des Arbeitsplatzverlustes abmildern. Neben den operativen Verlusten belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die Schließung auf einen oberen einstelligen Millionenbetrag.