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    DGAP-Ad-hoc: Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme


    Beta Systems Software AG: Einzug der erworbenen eigenen Aktien und Kapitalherabsetzung


    02.07.2019 / 13:51 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


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    Berlin, 02. Juli 2019 - Der Vorstand der Beta Systems Software AG (BSS, ISIN DE000A2BPP88) hat heute beschlossen, die im Rahmen des vom 18.07.2018 bis 10.08.2018 durchgeführten Aktienrückkaufprogramms erworbenen 500.000 Stück eigenen Aktien einzuziehen und das Grundkapital um den entsprechenden Betrag von 2.500.000 Euro herabzusetzen. Dies entspricht ca. 9,46 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Die Einziehung erfolgt unter  Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16.04.2015 bzw. in Verbindung mit der Ermächtigung vom 14.03.2019.

    Das Grundkapital in Höhe von derzeit 26.416.950 Euro beträgt nach der Kapitalherabsetzung  23.916.950 Euro und ist eingeteilt in 4.783.390 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden Betrag des Grundkapitals von 5 Euro. Die Beta Systems Software AG hält nach der Einziehung keine eigenen Aktien. Nach Überprüfung verschiedener möglicher Alternativverwendungen ist der Vorstand der Beta Systems Software AG zu der Auffassung gelangt, dass mit dem Einzug der eigenen Aktien für die Aktionärinnen und Aktionäre der beste Wertbeitrag realisiert werden kann, da sich aufgrund der guten Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre das aufgebaute Unternehmensvermögen gut entwickelt hat und nach dem Einzug der eigenen Aktien der Anteil jeder verbliebenen Aktie an den Vermögenswerten entsprechend ansteigt.

     

    Die technische Abwicklung des Einzugs der eigenen Aktien und der korrespondierenden Kapitalherabsetzung werden in den kommenden Wochen erfolgen.

     

    Mitteilende Person: Armin Steiner, Vorstand

     
    Ende der Ad-hoc-Mitteilung

     



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