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     383  0 Kommentare elumueo SE Hauptversammlung 7. August 2019










    DGAP-Media / 05.07.2019 / 16:14



    elumueo SE Hauptversammlung 7. August 2019:

    Ergänzungsverlangen auf Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers"



    Mit Ergänzungsverlangen 4. Juli 2019 hat die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) S.A. (OSH) beantragt, die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE am 07. August 2019 um den Tagesordnungspunkt "Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers" zu ergänzen.



    Die Sonderprüfung soll der Aufdeckung von Pflichtwidrigkeiten und Verstößen gegen das Gesetz durch die Herren Wolfgang Boyé (Vorsitzender des Verwaltungsrats), Bernd Fischer (Mitglied des Verwaltungsrats und geschäftsführender Direktor) und / oder Thomas Jarmuske (Mitglied des Verwaltungsrats und geschäftsführender Direktor) dienen sowie der Aufdeckung der Bestimmung von Direktoren oder Verwaltungsratsmitgliedern durch Herrn Wolfgang Boyé unter Benutzung von Einfluss auf die Gesellschaft, in der Weise, dass diese zum Schaden der Gesellschaft oder ihrer Aktionäre handelten. Dabei sind auch mögliche Schadensersatzansprüche der elumeo gegen die Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske zu ermitteln und festzustellen.



    Der Zweck des Sonderprüfungsverlangens ergibt sich aus dem Beschlussgegenstand und dem Beschlussvorschlag. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske, im Zusammenhang mit der PWK ihre Pflichten verletzten und möglicherweise Schäden zum Nachteil der elumeo und der Konzerngesellschaft PWK verursachten.



    Unter anderem besteht Grund zur Annahme, dass die die Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske Handlungen vorgenommen und unterlassen haben, um ihrer eigenen Positionen zu sichern, statt die Vermögensinteressen der elumeo, ihrer Gruppe und ihrer Aktionäre zu wahren. So haben die Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske insbesondere zu Lasten der Gruppengesellschaften Silverline, der PWK, sowie der dort tätigen Direktoren und sonstigen Garantiegeber Handlungen vorgenommen bzw. unterlassen, die gezielt und gewollt einen existenzbedrohenden Eingriff in die Konzerngesellschaften, insbesondere die PWK, darstellen. Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass die Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske ausschließlich zu ihrem eigenen Vorteil die elumeo und ihren Konzern in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht bzw. diese weiter vertieft haben.



    Die Überprüfung des Verhaltens der Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske im Zusammenhang mit der Beteiligung an und Geschäftsbeziehung zu der PWK, ist deshalb zwingend erforderlich. Nach Ansicht der OSH besteht die erhebliche Gefahr der Vertuschung der relevanten eigenen Handlungen und / oder eines Unterlassens der Überwachung der Herren Wolfgang Boyé, Bernd Fischer und Thomas Jarmuske, die eine unabhängige Untersuchung durch einen von der Hauptversammlung bestellten Sonderprüfer erforderlich macht.



    Die Ottoman Strategy Holdings (Suisse) SA ist mit 26,23% an der elumeo SE beteiligt und wird durch Herrn Rechtsanwalt Roderich Schaetze, SCHAETZE Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schäfflerstraße 8, 80333 München vertreten.






    Ende der Pressemitteilung



    Emittent/Herausgeber: Roderich Schaetze, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

    Schlagwort(e): Finanzen


    05.07.2019 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    837155  05.07.2019 







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