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Epigenomics AG: Chinesisches Patent Reexamination Department erklärt Epigenomics' Patentansprüche für Septin9 teilweise für ungültig
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Berlin, 15. Juli 2019 - Die Epigenomics AG (Frankfurt Prime Standard: ECX, OTCQX: EPGNY; das "Unternehmen") hat heute bekanntgegeben, dass das Reexamination and Invalidation Department des chinesischen Patentamtes, China National Intellectual Property Administration (CNIPA), heute das Septin9-Patent von Epigenomics in China als nur teilweise gültig erachtet hat. Das Patent wurde nicht für den Nachweis von hepatozellulärem Krebs anerkannt. Für den Nachweis von Darmkrebs wurde das Patent insoweit anerkannt, als der Nachweis auf biologischen Proben basiert, die aus Zelllinien, histologischen Schnittpräparaten, Biopsien, paraffineingebettetem Gewebe, Stuhl, Kolonabfluss und Kombinationen daraus bestehen. Hingegen wurde das Patent nicht anerkannt für Nachweise, die aus Körperflüssigkeiten gewonnen wurden (Urin, Blutplasma, Blutserum, Vollblut, isolierte Blutzellen, aus dem Blut isolierte Zellen und Kombinationen daraus). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Epigenomics wird dagegen Rechtsmittel einlegen.
Die Entscheidung der CNIPA hat keinen Einfluss auf die Umsatzprognose für 2019, da Epigenomics in der Vorhersage für das laufende Geschäftsjahr keine Lizenzumsätze aus China berücksichtigt hat. Die
Entscheidung der CNIPA hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf die Septin9-Patente von Epigenomics in anderen Ländern.
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