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    PTA-HV  461  0 Kommentare New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2

    Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 08. August 2019, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen.

    Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

    Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen ( § 126b BGB).

    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.

    Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts.

    Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

    Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

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    PTA-HV New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 2 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Wertpapierkenn-Nr.: 676550 ISIN: DE0006765506 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung …