checkAd

    PTA-HV  461  0 Kommentare New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3

    Stimmrechtsvertretung

    Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

    Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse

    New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
    Stichwort HV 2018
    Otto-Brenner-Str. 17
    21337 Lüneburg
    oder per Telefax: + 49 (0) 4131 - 22 44 105
    oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv2018@nyhag.de

    zu übermitteln.

    Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

    Seite 3 von 6


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte

    Aktuelle Themen



    Verfasst von Pressetext (Adhoc)
    PTA-HV New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - Seite 3 New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft Wertpapierkenn-Nr.: 676550 ISIN: DE0006765506 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung …

    Auch bei Lesern beliebt

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer