checkAd

    DGAP-News  236  0 Kommentare Volkswagen spielt auf Zeit!





    DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Rechtssache


    Volkswagen spielt auf Zeit!


    29.08.2019 / 10:56



    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Der Kurs von Volkswagen ist klar. Der Konzern dürfte kein Interesse an einem schnellen Abschluss der Musterfeststellungklage haben. Volkswagen spart schätzungsweise jeden Tag rund eine Million Schadenersatz.



    Es läuft eigentlich gut für die betrogenen Dieselkäufer des Volkswagenkonzerns. Immer mehr Gerichte verurteilen Volkswagen zur Rückabwicklung der verkauften Skandaldiesel. Dennoch möchte sich Volkswagen nicht flächendeckend vergleichen. Warum auch? Volkswagen reduziert die Schadenersatzansprüche der über 400.000 Anmelder in der Musterfeststellungsklage um geschätzt ca. eine Million Euro pro Tag.



    Der Hintergrund dieses Verzögerungsinteresses des Volkswagenkonzerns erschließt sich, wenn man sich das Konzept der Musterfeststellungsklage ansieht. Hunderttausende Dieselkäufer haben keine eigene Klage eingereicht, sondern sich dem vermeintlich kostengünstigen Weg der Musterklage angeschlossen. Zwischenzeitlich fahren die Anmelder ihren Diesel weiter. Mit einem Ende der Musterfeststellungsklage ist jedoch erst nach Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig und voraussichtlich des Bundesgerichtshofes zu rechnen. Danach müssen diejenigen Autokäufer, die ihre Ansprüche zur Musterfeststellungsklage angemeldet haben, noch im eigenen Klageverfahren ihre Ansprüche einklagen. Erst dann erhalten sie den Kaufpreis zurück. Dabei werden im Rahmen der Rückabwicklung die gefahrenen Kilometer als sogenannter Nutzungsersatz abgezogen. Je mehr der Wagen gefahren ist, desto geringer fällt der Schadenersatz des Käufers aus. Jeder gefahrene Kilometer reduziert mithin die Schadenersatzpflicht von Volkswagen.



    Laut Kraftfahrtbundesamt in Flensburg fährt ein Auto in Deutschland rund 14.200 Kilometer pro Jahr. Dieselfahrer fahren üblicherweise wesentlich mehr. Bei einer unterstellten Verfahrensdauer von nur fünf Jahren kann Volkswagen damit dem betrogenen Dieselkäufer durchschnittlich 71.000 Km gefahrene Kilometer entgegenhalten. In zehn Jahren sind dies schon 140.000 Km. Der Schadenersatzanspruch hätte sich somit auf ca. die Hälfte reduziert. Das rechnet sich für Volkswagen. Erste Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass Volkswagen bis zum prognostizierten Abschluss des Musterverfahrens im Jahr 2023 ca. zwei Milliarden Euro sparen kann. Zu Lasten der Autokäufer selbstverständlich!

    Seite 1 von 2


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-News Volkswagen spielt auf Zeit! DGAP-News: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung/Rechtssache Volkswagen spielt auf Zeit! 29.08.2019 / 10:56 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Kurs von …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer