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     383  0 Kommentare TE Connectivity sichert sich zum Ablauf der ersten Annahmefrist rund 71,90 Prozent der Aktien von First Sensor AG - Seite 2

    Über First Sensor AG

    Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in Schlüsselkunden und -produkten, Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

    Disclaimer

    Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der First Sensor AG (die "Gesellschaft") dar. Die endgültigen Bedingungen sowie weitere für das Angebot relevante Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage veröffentlicht, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen für das Angebot relevante Dokumente zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das öffentliche Übernahmeangebot ist nach Maßgabe des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach Maßgabe des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Securities Exchange Acts der Vereinigten Staaten veröffentlicht worden. Darüber hinaus sind die Dokumente hinsichtlich des Übernahmeangebots auf www.sensor-angebot.de bekanntgemacht worden. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des öffentlichen Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird im Einklang mit diesem interpretiert.

    Soweit nach anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften zulässig, wird TE Connectivity Sensors Germany Holding AG und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (handelnd als Vertreter für TE Connectivity Sensors Germany Holding AG oder mit ihr verbundene Unternehmen, sofern der Fall) möglicherweise während oder nach der Annahmefrist des öffentlichen Übernahmeangebots außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots, direkt oder indirekt Aktien der Gesellschaft, die von dem öffentlichen Übernahmeangebot erfasst sind, oder andere Wertpapiere, die in Aktien der Gesellschaft wandelbar oder umtauschbar sind oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft verleihen, erwerben oder veranlassen zu erwerben. Solche Erwerbe oder jegliche Veranlassung zum Erwerb werden allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften und der Rule 14e-5 des US Securities Exchange Act, sofern anwendbar, entsprechen. Soweit gesetzlich erforderlich, werden Informationen über solche Käufe in Deutschland veröffentlicht. Soweit Informationen über derartige Erwerbe oder Veranlassungen zur Vornahme von Erwerben in Deutschland öffentlich bekannt gemacht werden, gelten solche Informationen auch als in den Vereinigten Staaten veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Finanzberater der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG im Rahmen des gewöhnlichen Handels Wertpapiere der Gesellschaft handeln, was Erwerbe oder Veranlassungen von Erwerben solcher Wertpapiere umfassen kann.

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    PR Newswire (dt.)
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    TE Connectivity sichert sich zum Ablauf der ersten Annahmefrist rund 71,90 Prozent der Aktien von First Sensor AG - Seite 2 Weitere Annahmefrist von zwei Wochen läuft am 19. September 2019 ab SCHAFFHAUSEN, Schweiz, 5. September 2019 /PRNewswire/ - TE Connectivity Sensors Germany Holding AG (TE Holding), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von TE Connectivity …