TE Connectivity sichert sich zum Ablauf der ersten Annahmefrist rund 71,90 Prozent der Aktien von First Sensor AG - Seite 3
US-Aktionäre bitten wir zu beachten, dass das öffentliche Übernahmeangebot Offenlegungs- und anderen Verfahrensvorschriften wie Bestimmungen hinsichtlich des Annahmezeitraums, der Abwicklung, Rücktrittsrechten, Verzicht auf Bedingungen und Zeitpunkten von Zahlungen unterliegt, die von den gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben für US-Angebote (US domestic tender offers) abweichen. Zudem kann der Erhalt von Geldleistungen eines US-Aktionärs im Zusammenhang mit einem öffentlichen Übernahmeangebot einen zu besteuernden Umsatz für Zwecke des Einkommenssteuerrechts der Vereinigten Staaten sowie anwendbarem Recht der jeweiligen Bundesstaaten und Gemeinden sowie ausländischen und sonstigen Steuerrechtsvorschriften darstellen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund dringend empfohlen, einen unabhängigen professionellen Berater bezüglich der steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Annahme des öffentlichen Übernahmeangebots ergeben können, zu konsultieren. Weder die US-Wertpapier- und Börsenaufsicht (US Securities and Exchange Commission) noch die Aufsichtsbehörden der jeweiligen US-Bundesstaaten haben (a) das öffentliche Übernahmeangebot genehmigt oder (b) den Wert oder die Angemessenheit des beabsichtigten öffentlichen Übernahmeangebots bestätigt. Jede anderslautende Behauptung stellt einen Rechtsverstoß in den Vereinigten Staaten dar.
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